Das Steuervorteil-Triple: Warum Kundinnen und Kunden gerade jetzt abschließen sollten
Die Rürup-Rente hat ein etwas angestaubtes Image. Zu Unrecht: Denn durch zwei neue Steuergesetze der letzten Jahre und einen Kniff war der Zeitpunkt noch nie so günstig, um Ihre Kundinnen und Kunden für die staatlich geförderte private Altersvorsorge zu gewinnen.
Er hatte einen wöchentlichen Politik-Podcast mit Ex-Bundesaußenminister Sigmar Gabriel und war in den 90er-Jahren unter anderem geld- und finanzpolitischer Berater der Regierung von Kasachstan. Bekannt geworden ist der Wirtschaftsprofessor Bert Rürup aber für etwas anderes: sein Rentenkonzept. 2005 als staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge ins Leben gerufen, feiert die nach ihm benannte Rürup-Rente bald 20. Geburtstag. Für viele Kundinnen und Kunden wirkt sie dadurch etwas verstaubt. Dabei hat die Rürup-Rente gerade durch Gesetzesänderungen der letzten anderthalb Jahre enorm an Vorteilen – genauer Steuervorteilen – gewonnen und bietet damit als Altersvorsorgeprodukt gerade jetzt enormes Vertriebspotenzial.
Den ersten Attraktivitätsschub bekommt die Rürup-Rente, die häufig auch als Basisrente bezeichnet wird, schon Anfang letzten Jahres. Denn seit 2023 sind die monatlichen Beiträge der Basisrente zu 100 Prozent (vorher 94 Prozent) von der Steuer absetzbar. Demnächst kommt ein weiterer Vorteil dazu. Er verbirgt sich hinter dem Wortmonstrum „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“, kurz „Wachstumschancengesetz“. Damit winken künftig eine Reihe an Steuerentlastungen – vor allem für Unternehmen, aber auch für Basisrente-Sparer.
„Durch das Wachstumschancengesetz wird die jährliche Reduzierung bei Schicht 1 Renten jetzt abgeflacht“, erklärt Ingo Zoll, Vermarktungsmanager im Bereich Leben. Genauer reduziert sich durch die Gesetzesänderung der steuerfreie Anteil der Rente statt um ein Prozent nur noch um 0,5 Prozent jährlich. Der neue Satz gilt rückwirkend ab dem Jahr 2023. Zoll: „So wird erst mit dem Renteneintritt im Jahr 2058 die komplette Versteuerung der Rente fällig – also rund 18 Jahre später als bisher vorgesehen.“
Und weil alle guten Dinge drei sind, können VEMA-Maklerinnen und -Makler ihre Kundinnen und Kunden bei der Basisrente noch auf einen weiteren Steuerkniff hinweisen: 2023 kann jeder Rürup-Sparer bis zu 27.566 Euro an Investitionen in die Basisrente steuerlich geltend machen (Ehepaare sogar 55.130 Euro). Dieser Höchstbetrag muss allerdings nicht allein durch Beitragszahlungen zu Stande kommen. Auch Zuzahlungen zählen dazu. Bei den verkaufsoffenen Tarifen der Basisrente der BarmeniaGothaer sind beispielsweise bis zu 12 Zuzahlungen von maximal 500 Euro im Jahr möglich. So lässt sich der Steuerfreibetrag möglichst umfassend ausnutzen.
Neben den Steuervorteilen bietet unsere BasisVorsorge allerdings auch noch weitere attraktive Leistungen. Zum Beispiel können Kundinnen und Kunden je nach Anlagestrategie zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Konservativeren Sparern und Sparerinnen stehen Tarife mit Garantien zur Verfügung. Wer risikofreudiger ist und sich mehr Rendite erhofft, kann sich für den Tarif auf Fondsbasis ohne Garantien entscheiden. Zudem gibt es die Möglichkeit zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzuschließen.
Weitere Informationen zur BasisVorsorge finden Sie im VEMA-Extranet.Zudem profitieren VEMA-Maklerinnen und -Makler sowie alle Mitarbeitenden – Angestellte wie Freiberufler – im VEMA-Maklerbetrieb dank des Kollektivvertrags 6675 von Sonderkonditionen bei Eigenabschluss.Sprechen Sie bei Bedarf gern Ihre regionalen Ansprechpersonen an. Weitere Mehrwerte exklusiv für VEMA-Maklerinnen und -Makler bietet das VEMA-Highlightblatt.