Die Gothaer GewerbeProtect (GGP) steht Ihnen für Ihre Gewerbekunden als modularer Produktbaukasten seit 2017 erfolgreich zur Verfügung. Hierbei wurde die GGP-Produktlandschaft immer wieder inhaltlich an die Erfordernisse des Wettbewerbs angepasst.

Um das Kundenversprechen langfristig erfüllen zu können, muss ein erfolgreiches Gewerbeprodukt aber auch ertragreich verlaufenHierzu überprüfen wir kontinuierlich mit Hilfe unserer Mathematik die Ertragskraft. Die letzte Tarifüberprüfung zeigte dabei einen deutlichen Anpassungsbedarf, insbesondere für GGP Gebäude und Inhalt. Ursächlich sind hier konstant deutlich zu schlechte Schadenquoten in Leitungswasser und Feuer.

Um die Ertragssituation in GGP nun zu verbessern, wurde sich in Abstimmung mit dem Vertrieb für eine pauschale Anpassung des Tarifniveaus (keine Umstufung in Zonierung/PLZ) entschieden. Eine weitere Differenzierung der Anpassung hätte zu stärkeren Ausschlägen geführt. Aufgrund kommender Anpassungen mit GGP 2023 soll ein "Jojo-Effekt" vermieden werden.


Die Anpassungen im Einzelnen, die zum 22. Oktober 2022 umgesetzt werden:

Gebäude


Inhalt


Haftpflicht


Mit Hilfe des Vergleichsportals thinksurance haben wir im Vorfeld ein Wettbewerbervergleich zu unserem Gebäudetarif durchgeführt. Die vorliegenden Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Gothaer Gebäudetarifs bei Umsetzung der empfohlenen Anpassungssätze nicht in Frage steht. In einem weiteren Schritt im nächsten Jahr liegt dann unser Fokus auf dem Feinschliff der Produkte und der Tarifdifferenzierung, um die Position im Markt unter Beachtung der Ertragskraft weiter zu stärken.

Was heißt es konkret für Sie als Vertriebspartner?

Alle Anträge, die technisch ab dem 22. Oktober 2022 prozessiert werden, werden auf Basis des neuen Tarifs mit der neuen Tarifgeneration berechnet.

Da das Antragsdatum führend ist, können Sie sicher sein, dass alle Anträge mit einem Antragsdatum vor dem 22. Oktober noch auf Basis des heute aktuellen Tarif berechnet werden.

Auch nachträgliche Änderungen innerhalb eines Angebots, welches vor dem 22. Oktober an den Kunden versandt wurde, werden noch auf Basis des heutigen Tarifs berechnet.

Für diese Angebote gilt die bekannte Angebotsbindefrist von 90 Tagen unverändert.