SBU-Repricing: Umstellung auf Raucher- und Nichtrauchertarife

Zum 24.06.2026 (GoAL: 23.06.2026) stellen wir in der SBU von einer Mischkalkulation auf getrennte Raucher- und Nichtrauchertarife um. Nichtraucher werden dadurch grundsätzlich günstiger eingestuft als bisher.


Warum ist das Thema für euch relevant?

  • Stärkere Wettbewerbsfähigkeit durch Anpassung an das Marktniveau
  • Zusätzliche Preisvorteile für Nichtraucher als ergänzendes Verkaufsargument
  • Sehr gute Ratings und attraktive Positionierung im Markt


SBU Repricing – noch wettbewerbsstärkere Tarife

Mit dem Release zum 24.06.2026 (GoAL: 23.06.2026) erfolgt in der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) eine zentrale tarifliche Anpassung: Die bisherige Mischkalkulation wird durch eine Differenzierung in Raucher- und Nichtrauchertarife ersetzt. Wir waren bisher der letzte Anbieter im Markt, der noch mit einer Mischkalkulation gearbeitet hat. Mit der Umstellung passen wir uns nun konsequent dem Marktniveau an.


Hintergrund dieser Veränderung ist außerdem die Notwendigkeit, Prämien risikogerecht zu kalkulieren. In der bisherigen Mischkalkulation waren Raucher tendenziell zu günstig und Nichtraucher zu teuer eingestuft. Durch die Trennung wird dieses Ungleichgewicht aufgelöst.

Für euch im Vertrieb besonders wichtig: Nichtraucher werden durchgängig günstiger eingestuft als bisher. Dadurch entsteht ein klares und leicht verständliches Argument im Kundengespräch. Gerade in den vorderen Berufsgruppen ergibt sich eine preisliche Verbesserung von ungefähr 4 bis 5 Prozent.


Im Antragsprozess wird das Rauchverhalten künftig eindeutig definiert und die Raucherfrage entsprechend angepasst. Als Nichtraucher gilt, wer in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung keinen nikotinhaltigen- oder nikotinfreien Konsum hatte (z. B. Zigaretten, E-Zigaretten, Shisha oder vergleichbare Produkte). Das reduziert Interpretationsspielräume und sorgt für mehr Klarheit im Prozess. Zusätzlich wird eine ergänzende Frage zum Konsum von Marihuana bzw. Cannabis eingeführt. Diese gilt nicht nur für die SBU, sondern für alle Produkte, bei denen eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.


Im Kollektivgeschäft bleibt die Mischkalkulation weiterhin Standard. Eine Differenzierung in Raucher- und Nichtrauchertarife ist hier nur in begründeten Einzelfällen und nach Zustimmung der Mathematik möglich. Das Kollektivgeschäft ist im neuen Vorsorgeportal rechenbar (Hier klicken: Vorsorgeportal).

Unsere SBU überzeugt weiterhin nicht nur preislich, sondern auch qualitativ: In aktuellen Ratings (z. B. Morgen & Morgen, Franke & Bornberg, Stiftung Warentest) ist sie sehr gut bewertet und positioniert sich auch im Wettbewerbsvergleich auf einem attraktiven Preisniveau.

Wichtig für euch: Die Höhe der Provision bleibt unverändert.

Für den Exklusivvertrieb wird es zusätzlich eine SBU-Kampagne geben. Die Nominierung startet am 27. Juli 2026. Hierzu erhaltet ihr gesondert weiterführende Informationen. Ergänzend steht euch eine separate FAQ-Liste mit Antworten auf zentrale Fragen zur Verfügung, die euch bei der Beratung unterstützt.


Neuer Dokumentenupload erspart separaten E-Mail-Versand

Außerdem ist bei der SBU nun ein Dokumentenupload möglich. Auf der Abschlussmaske lassen sich alle antragsrelevanten Dokumente wie z.B. Fragebögen, medizinische Unterlagen oder Risikovoranfragen ganz einfach und unkompliziert hochladen. Sie können so zusammen mit dem Antrag elektronisch versendet werden.


Vertriebsinformation

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