In der aktuellen Situation sehen wir eine Inflation, die so stark ist wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Dies gilt noch verstärkt für Faktoren, die auf Schäden in der Gebäudeversicherung wirken. Nur ein Teil davon wird durch die Indexanpassung aufgefangen, so dass eine Beitragsanpassung grundsätzlich nicht vermeidbar ist.
Aufgrund der derzeitigen Lage, wird die Beitragsanpassung (BAP) in Wohngebäude für 2023 für mehr als die Hälfte der Verträge ausgesetzt und verschoben.
Diese und die folgenden Maßnahmen dienen in diesem besonderen Jahr als Unterstützung:
1.) Aussetzen/ Verschieben der BAP für den Tarifstand ab 01/2020
Gerade im Tarifstand 01/2020 befinden sich insbesondere Kund*innen, die erst vor Kurzem in den neuen Vertragsstand gewechselt sind (häufig gegen Mehrbeitrag) oder als Neukund*innen gewonnen wurden. Gerade bei diesen Kund*innen wird die Beitragsanpassung zu diesem Zeitpunkt ausgesetzt und verschoben.
2.) Optimierung der BAP Schreiben
Es wurden umfassende Optimierungen an den BAP Schreiben vorgenommen. Diese Optimierungen werden sofort umgesetzt und für alle weiteren BAP Schreiben in VGV berücksichtigt. Durch die Optimierungen kann die Indexanpassung besser erläutert und transparent gegenüber der BAP abgegrenzt werden.
3.) Rückruf der BAP-Schreiben bei Kund*innen mit Tarifstand 01/2020
Kund*innen mit Tarifstand 01/2020 und Fälligkeiten von 01.01. – 06.01.2023 wurden bereits angeschrieben. Für diese Kund*innen werden, wie oben beschrieben, die BAP in 2023 nicht durchgeführt. Zur Korrektur werden diese Kund*innen kurzfristig erneut angeschrieben. Außerdem erfolgt eine Entschuldigung.