Aus der beigefügten Vertriebsinformation ergeben sich die vorläufigen Kranken- und Pflegeversicherungsgrenzen ab dem 1. Januar 2026. Für das Jahr 2026 erwarten Expertenschätzungen einen erneuten Anstieg des Zusatzbeitragssatzes.
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Aus der beigefügten Vertriebsinformation ergeben sich die vorläufigen Kranken- und Pflegeversicherungsgrenzen ab dem 1. Januar 2026. Für das Jahr 2026 erwarten Expertenschätzungen einen erneuten Anstieg des Zusatzbeitragssatzes.
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