Auch in diesem Jahr möchten wir mit Ihnen gemeinsam das Jahresendgeschäft erfolgreich gestalten.
Deshalb finden Sie im Folgenden alle wichtigen Termine für das Jahresendgeschäft und die garantierte Antragsannahme:
Alle Neuanträge werden in diesem Jahr policiert, wenn diese bis zum 16.Dezember 2025 (12:00 Uhr)
- in der Hauptverwaltung eingehen,
- vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind,
- den Annahmerichtlinien entsprechen und
- sofern eine Risikoprüfung erforderlich ist, durch diese anhand der vorliegenden Unterlagen normal angenommen werden können.
Abweichend hiervon gilt für GIP-Anträge mit gewünschtem Versicherungsbeginn in 2025, dass diese bis zum 21.11.2025 policierungsfähig eingegangen sein müssen. Alle Anträge, die nach dem 21. November 2025 eingehen oder bis zum 21. November 2025 nicht vollständig eingereicht worden sind, werden frühestens mit Versicherungsbeginn 1. Januar 2026 policiert.
Alle weiteren Informationen und wichtigen Termine für das Jahresendgeschäft finden sich in der Vertriebsinformation zum Jahresendgeschäft 2025und in der Fachinformation Sonderausgabenabzug.
Merkblatt: Beiträge zu DV und PK zum Jahreswechsel - steuerliche Zuordnung.
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