Ab sofort steht mit dem neuen Kurzantrag (K4989) mit vereinfachter Gesundheitsprüfung eine einfache und schnelle Antragsmöglichkeit für Polizei- und Berufsfeuerwehranwärter*innen zur Verfügung.
Der Kurzantrag kann bis zu 3 Monate nach bestandener Diensttauglichkeitsprüfung genutzt werden.
Wichtig dabei: Voraussetzung ist eine uneingeschränkte Diensttauglichkeit. Die entsprechende Bestätigung ist gemeinsam mit dem Antragsformular einzureichen.
Polizei-Tabelle Anspruch auf Heilfürsorge / Beihilfe
Einstellungstermine Polizei 2026
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