"Blaulicht-Kurzantrag" mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Ab sofort steht mit dem neuen Kurzantrag (K4989) mit vereinfachter Gesundheitsprüfung eine einfache und schnelle Antragsmöglichkeit für Polizei- und Berufsfeuerwehranwärter*innen zur Verfügung.


Der Kurzantrag kann bis zu 3 Monate nach bestandener Diensttauglichkeitsprüfung genutzt werden.

Wichtig dabei: Voraussetzung ist eine uneingeschränkte Diensttauglichkeit. Die entsprechende Bestätigung ist gemeinsam mit dem Antragsformular einzureichen.


Vertriebsinformation


Kurzantrag


Polizei-Tabelle Anspruch auf Heilfürsorge / Beihilfe


Einstellungstermine Polizei 2026

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