Höchstrechnungszins
Fast schon historisch: Zum ersten Mal seit 30 Jahren steigt der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung – von 0,25 Prozent auf 1 Prozent. Der höhere Zinssatz gilt für das Neugeschäft ab 1. Januar 2025. Dank einer Umstellungsgarantie der Gothaer lohnt sich der Abschluss von Altersvorsorge- und SBU-Produkten schon jetzt.
Höhere garantierte Leistung bei gleichem Beitrag. Klingt super, ist super. Allerdings gilt der neue Höchstrechnungszins erst ab 1. Januar 2025. Viele Kundinnen und Kunden, aber auch Maklerinnen und Makler fragen sich: Sollte man mit dem Abschluss von Altersvorsorge-Policen oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung da nicht besser warten?
„Ganz klar: Nein!“, meint Michael Gierens, Vertriebskoordinator Leben bei der Gothaer. „Denn für beide Produktkategorien geben wir eine Umstellungsgarantie. Das halten wir mit unseren Kundinnen und Kunden schriftlich fest und unsere Vertriebspartner können diese Garantieurkunden auch gut in der Beratung nutzen.“
Bei Altersvorsorge-Produkten erfolgt die Umstellung sogar automatisch und ohne jeglichen Aufwand für Maklerinnen und Makler. Es gibt also keinen Grund, zu warten und Vertragsabschlüsse ins nächste Jahr zu schieben. Denn so werden die Beiträge noch mit einem niedrigeren Eintrittsalter berechnet, den höheren garantierten Mindestrentenfaktor gibt es obendrauf. Kundinnen und Kunden werden über die Jahresmitteilung automatisch informiert und umgestellt.
Bei SBU-Versicherungen sehen die Prozesse etwas anders aus. Die gute Nachricht: Die garantierte BU-Rente für Neutarife bei gleichem Zahlbeitrag wird spürbar steigen. Alle weiteren Bestandteile bleiben unverändert. Ein Argument, das man durchaus schon jetzt in der Beratung hervorheben kann.
„Außerdem haben Kundinnen und Kunden, die jetzt noch warten wollen, bis Dezember keinen Schutz und schließen eventuell mit einem schlechteren Gesundheitszustand ab“, sagt Gierens. Auch hier lohnt sich der Abschluss also bereits jetzt, denn die Gothaer gewährt für Verträge, die ab dem 1. Juli 2024 abgeschlossen werden, ein einmaliges Umtauschrecht – natürlich kostenfrei und ohne erneute Risikoprüfung.
Hierfür müssen Kundinnen und Kunden aus regulatorischen Gründen jedoch selbst aktiv werden. Das ist beim Umtauschrecht von Berufsunfähigkeitsversicherungen zu beachten:
• Versicherungsbeginn ab 01.07.2024.
• Das Umtauschrecht muss im Zeitraum vom 01.01.2025 – 31.03.2025 ausgeübt werden
• Aus dem Vertrag dürfen keine Leistungen beantragt oder gezahlt worden sein. Es dürfen keine Beitragsrückstände bestehen.
Diese Vertriebsinformation enthält weitere Details zur Umstellungsgarantie für den Höchstrechnungszins .