Optionstarif für einen Wechsel in die PKV OPT G

Morgen vom heutigen, guten Gesundheitszustand profitieren. Sie betreuen Kunden, die mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung unzufrieden sind, aber noch ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung nicht möglich? Oder ist Ihr Kunde freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung und möchte bei der Option auf Wechsel in die private Krankenversicherung flexibel bleiben?

Mit dem Optionstarif OPT G verschaffen Sie Ihren Kunden eine Eintrittskarte in die private Krankheitskostenvollversicherung der Gothaer.

Highlights

  • Bei Einlösung der Option erfolgt keine neue Risikoprüfung
  • Treten während der Laufzeit von OPT G neue Krankeiten oder Unfallfolgen auf, sind diese automatisch und ohne Einschränkung in den Zieltarifen mitversichert
  • Versicherungsfähigkeit für Pflichtversicherte und freiwillige GKV-Mitglieder
  • Option auf Krankheitskostenvoll- oder Ergänzungsversicherungen
  • Hohe Flexibilität durch verschiedene Optionszeitpunkte
  • Hohes Höchstaufnahmealter
  • OPT G kann alleine oder in Kombination mit Ergänzungsversicherungen abgeschlossen werden
  • Beibehaltung von OPT G bei Statuswechsel möglich (Pflichtversichert > freiwillig versichert)

Vertriebsunterstützung

Tarifdetails


Produktinformation

Der Optionstarif für einen Wechsel in die PKV OPT G bietet:

  • Allen gesetzlich Pflichtversicherten wird garantiert, dass sie nach Wegfall der Versicherungspflicht oder des Anspruchs auf Familienversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in eine Krankheitskostenvollversicherung der GKR wechseln können
  • Nach Ablauf von fünf oder zehn Versicherungsjahren ab Versicherungsbeginn besteht zudem ein Wechselrecht in eine Ergänzungsversicherung der GKR, wenn zu diesem Zeitpunkt weiterhin Krankenversicherungspflicht besteht
  • Wird innerhalb der Vertragslaufzeit eine freiwillige Mitgliedschaft begründet, gelten die Umstellungszeiträume für freiwillig Versicherte. Der Optionstarif muss dann nicht beendet werden
  • Für alle freiwillig gesetzlich versicherten Personen besteht ein Optionsrecht in eine Krankheitskostenvoll- oder Ergänzungsversicherung

Risikoprüfung

Bei Abschluss von OPT G erfolgt zunächst die obligatorische Risikoprüfung (analog zur Vollversicherung). Dabei können Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse vereinbart werden. Diese sind jedoch für die Dauer des Optionstarifs nicht beitragsrelevant. Erst bei einem Wechsel in eine Krankheitskostenvoll- und Krankentagegeldversicherung werden die im Rahmen der Risikoprüfung als Prozentsatz vereinbarten Beitragszuschläge übernommen.

Erfolgt der Wechsel in eine Ergänzungsversicherung, werden die als Prozentsatz vereinbarten Beitragszuschläge an den Umfang der tariflichen Leistungen der Ergänzungstarife angepasst.

Optionszeitpunkte

Die Laufzeit von OPT G beträgt maximal 10 Jahre. Während dieser Zeit hat der Versicherte verschiedene Möglichkeiten, das Optionsrecht wahrzunehmen. Hierbei wird nach versicherungspflichtigen und freiwilligen Mitgliedern der GKV unterschieden.

Pflichtversicherte

  • Option auf eine Krankheitskostenvollversicherung besteht beim erstmaligen Wegfall der Versicherungspflicht in der GKV oder bei erstmaligem Wegfall des Anspruchs auf Familienversicherung gem. § 10 SGB V
  • Option auf eine Ergänzungsversicherung besteht nach Ablauf von fünf oder zehn Jahren ab Beginn, sofern zu diesem Zeitpunkt noch Versicherungspflicht besteht
  • Die gewünschte Umstellung muss innerhalb von 2 Monaten nach den jeweiligen Wechselzeitpunkten beantragt werden und der GKR zugegangen sein

Freiwillig Versicherte

  • Option auf eine Krankheitskostenvollversicherung besteht zum 01.07. eines jeden Versicherungsjahres oder nach Ablauf von fünf oder zehn Versicherungsjahren ab Beginn
  • Option auf eine Ergänzungsversicherung besteht nach Ablauf von fünf oder zehn Jahren ab Beginn
  • Der Wechsel zum 01.07. eines Versicherungsjahres muss spätestens 6 Monate vorher beantragt werden, die übrigen Umstellungen spätestens innerhalb von 2 Monaten nach den Wechselzeitpunkten (nach fünf oder zehn Jahren)

Aufnahme- / Versicherungsfähigkeit

  • Versicherungsfähig sind Personen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind oder für die Anspruch auf Familienversicherung besteht
  • Tarif OPT G kann von Personen abgeschlossen werden, die das 51. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (interne Regelung)

Beiträge

Die Beiträge sind reine Risikobeiträge. Mit Vollendung des 21., 31. ..... Lebensjahres ist jeweils der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.

Formulare

AVB

IPID

Verkaufsmaterialien