Produktinformation
Der Optionstarif für einen Wechsel in die PKV OPT G bietet:
- Allen gesetzlich Pflichtversicherten wird garantiert, dass sie nach Wegfall der Versicherungspflicht oder des Anspruchs auf Familienversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in eine Krankheitskostenvollversicherung der GKR wechseln können
- Nach Ablauf von fünf oder zehn Versicherungsjahren ab Versicherungsbeginn besteht zudem ein Wechselrecht in eine Ergänzungsversicherung der GKR, wenn zu diesem Zeitpunkt weiterhin Krankenversicherungspflicht besteht
- Wird innerhalb der Vertragslaufzeit eine freiwillige Mitgliedschaft begründet, gelten die Umstellungszeiträume für freiwillig Versicherte. Der Optionstarif muss dann nicht beendet werden
- Für alle freiwillig gesetzlich versicherten Personen besteht ein Optionsrecht in eine Krankheitskostenvoll- oder Ergänzungsversicherung
Risikoprüfung
Bei Abschluss von OPT G erfolgt zunächst die obligatorische Risikoprüfung (analog zur Vollversicherung). Dabei können Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse vereinbart werden. Diese sind jedoch für die Dauer des Optionstarifs nicht beitragsrelevant. Erst bei einem Wechsel in eine Krankheitskostenvoll- und Krankentagegeldversicherung werden die im Rahmen der Risikoprüfung als Prozentsatz vereinbarten Beitragszuschläge übernommen.
Erfolgt der Wechsel in eine Ergänzungsversicherung, werden die als Prozentsatz vereinbarten Beitragszuschläge an den Umfang der tariflichen Leistungen der Ergänzungstarife angepasst.
Optionszeitpunkte
Die Laufzeit von OPT G beträgt maximal 10 Jahre. Während dieser Zeit hat der Versicherte verschiedene Möglichkeiten, das Optionsrecht wahrzunehmen. Hierbei wird nach versicherungspflichtigen und freiwilligen Mitgliedern der GKV unterschieden.
Pflichtversicherte
- Option auf eine Krankheitskostenvollversicherung besteht beim erstmaligen Wegfall der Versicherungspflicht in der GKV oder bei erstmaligem Wegfall des Anspruchs auf Familienversicherung gem. § 10 SGB V
- Option auf eine Ergänzungsversicherung besteht nach Ablauf von fünf oder zehn Jahren ab Beginn, sofern zu diesem Zeitpunkt noch Versicherungspflicht besteht
- Die gewünschte Umstellung muss innerhalb von 2 Monaten nach den jeweiligen Wechselzeitpunkten beantragt werden und der GKR zugegangen sein
Freiwillig Versicherte
- Option auf eine Krankheitskostenvollversicherung besteht zum 01.07. eines jeden Versicherungsjahres oder nach Ablauf von fünf oder zehn Versicherungsjahren ab Beginn
- Option auf eine Ergänzungsversicherung besteht nach Ablauf von fünf oder zehn Jahren ab Beginn
- Der Wechsel zum 01.07. eines Versicherungsjahres muss spätestens 6 Monate vorher beantragt werden, die übrigen Umstellungen spätestens innerhalb von 2 Monaten nach den Wechselzeitpunkten (nach fünf oder zehn Jahren)
Aufnahme- / Versicherungsfähigkeit
- Versicherungsfähig sind Personen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind oder für die Anspruch auf Familienversicherung besteht
- Tarif OPT G kann von Personen abgeschlossen werden, die das 51. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (interne Regelung)
Beiträge
Die Beiträge sind reine Risikobeiträge. Mit Vollendung des 21., 31. ..... Lebensjahres ist jeweils der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen.