Die Standard-Beitragsordnung für die Gothaer Unterstützungskasse für mittelständische Unternehmen e. V. (kurz: GUK) ändert sich zum 1. Januar 2023.

Die bisherige Beitragsordnung erhält eine „Überholung“ und wird vereinheitlicht - dies gilt für Neu- und Bestandskunden. Dadurch verringert sich die Komplexität deutlich: Die bürokratischen Prozesse für die GUK Kund*innen werden verschlankt und die Transparenz für die GUK Vertriebspartner*innen erhöht. Zudem konnten die Verwaltungskosten - trotz Anpassung an die wirtschaftlichen Verhältnisse - weiterhin auf einer attraktiven Wettbewerbsposition gehalten werden. Alle Informationen zur Neuregelung der Verwaltungskosten stehen in der Vertriebsinformation.

Übersicht zur neuen Beitragsordnung 1 und 2.