Unsere Cyber-Versicherung für Unternehmen ab 10 Millionen Euro Jahresumsatz ist mit Wirkung zum Mai 2026 konsequent weiterentwickelt worden.
Ziel ist es, den Versicherungsschutz an die gestiegenen Anforderungen und Erwartungen im Cyberversicherungsmarkt anzupassen, die Leistungsfähigkeit zu erhöhen und gleichzeitig den Zugang für unsere Zielkundensegmente weiter zu vereinfachen.
Grundlage des Versicherungsschutzes bleiben die bestehenden Versicherungsbedingungen (Stand 02/2025), die durch ergänzende Vereinbarungen (Sideletter) erweitert und verbessert werden.
Wesentliche Leistungsverbesserungen
Durch den Sideletter wird der Versicherungsschutz substanziell erweitert. Die wichtigsten Optimierungen sind:
- Kostenübernahme einer freiwilligen Selbstanzeige im Haftpflichtteil bis zur Versicherungssumme
- Kostenübernahme für E-Discovery
- Kostenübernahme eines Sachverständigen bei Betriebsunterbrechungsschäden
- Kostenübernahme der psychologischen Betreuung nach einem Schadensfall
- Kostenübernahme für erhöhte Nutzungsentgelte u. a. durch Krypto-Mining
- Kostenübernahme von Schäden durch technische Probleme
- Kostenübernahme von Goodwill-Coupons
- Kosten der Wiederherstellung von Daten und Programmen wird nunmehr für eine Zeitspanne bis zu 24 Monate statt 12 Monaten übernommen
- Die Soforthilfe wird von 48 Stunden auf 72 Stunden erweitert
- Die Rückwärtsversicherung und die Nachmeldefrist wird auf 60 Monate erweitert
- Erweiterte Betriebsunterbrechungsdefinition
- Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit
- Regressverzicht
Erhöhung von Sublimite
Im Zuge der Weiterentwicklung wurden die Sublimite in ausgewählten Leistungsbausteinen angehoben. Dadurch steht den Versicherungsnehmern im Schadensfall ein erweiterter finanzieller Rahmen für zentrale Kostenpositionen zur Verfügung. Die wichtigsten Optimierungen sind:
- Erhöhung der Sublimite auf 5.000.000 Euro für Erpressung und Cloud-Ausfall
- Erhöhung der Sublimite auf 1.000.000 Euro für:
- Kosten für Verbesserungsempfehlungen und -maßnahmen
- Kosten für Datenüberwachungsdienstleistungen
- Kosten für den Austausch von Hardware
- PCI-DSS-Vertragsstrafen
- Vertragsstrafen wegen Nichterfüllung von Liefer- oder Abnahmeverpflichtungen
- Vertragsstrafen wegen Verletzung von Datenschutzbestimmungen und Geheimhaltungspflichten
- Cyber-Diebstahl (und Cyber-Betrug)
- Bedienfehler
- Sachschäden am Computersystem
- technische Probleme
- Sachschäden an Fertigungserzeugnissen
Verzicht von Obliegenheiten
Im Rahmen der Produktweiterentwicklung wurden einzelne Obliegenheiten vereinfacht. Die bislang bestehenden Anforderungen an ein verpflichtendes Notfallmanagement sowie regelmäßige Mitarbeiterschulungen entfallen in der bisherigen Form. Gleichzeitig bleiben die wesentlichen Anforderungen an die IT-Sicherheitsorganisation unverändert bestehen und sind weiterhin klar in den Mindeststandards zur Informationssicherheit definiert.
Ziel dieser Anpassung ist es, den Zugang zum Versicherungsschutz zu erleichtern und gleichzeitig eine praxistaugliche sowie risikoadäquate Ausgestaltung der Obliegenheiten sicherzustellen. Zusätzlich ist nunmehr nur noch die nachteilige Veränderung der IT-Sicherheitsorganisation anzuzeigen, nicht wie vorher, jede wesentliche.
Beitragsvorteile im Deckungsantrag für Unternehmen mit einem Umsatz von 10 – 100 Millionen Euro.
Im Zuge der Produktweiterentwicklung wurden die Beiträge im Deckungsantrag um 5 Prozent gesenkt, sowie neue Selbstbehaltmodelle für die Versicherungssumme von 5 Millionen Euro eingeführt.
Für unsere klein- und mittelständischen Unternehmen bis 50 Millionen Euro Umsatz bieten wir zudem einen Beitragsrabatt von zusätzlich 20 Prozent an („KMU-Rabatt“). Damit haben wir die Beiträge für dieses Segment in Summe um 25 Prozent gesenkt.
Hier gibt es weitere Informationen zur Cyberversicherung.
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