Echter Mehrwert
Wer bei der Gothaer eine Versicherung abgeschlossen hat, erhält in der Regel einen Gothaer Mitglieder-Schutzbrief (Ausnahmen: s. unten). Hierdurch wird der Kunde Mitglied in der Gothaer Versicherungsbank und profitiert von den Vorteilen des GMSB.
Dieses besondere Angebot stellt einen echten Mehrwert für unsere Kunden dar. Er bietet einen kostenfreien Versicherungsschutz bei Auslandsurlauben.
Auf einen Blick
Der Gothaer Mitglieder-Schutzbrief (GMSB) ist seit 2002 fester Bestandteil der Gothaer Welt. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Kundenbindung. Alle Kunden tragen gemeinsam die Last des Einzelnen. Als eine solche starke Gemeinschaft können wir diese zusätzlichen Leistungen kostenfrei anbieten.
Der GMSB besitzt zunächst eine Gültigkeit bis zum 01.01.2025. Sofern dann keine Kündigung/ Neuauflage erfolgt, verlängert er sich nach Ablauf automatisch jeweils um ein weiteres Jahr.
Mit dem neuen GMSB erhalten die Kunden auch Zugangsdaten zu dem digitalen Kundenordner "Meine Gothaer". Hierüber kann der Kunde bequem seine Gothaer Verträge einsehen und seine Kundendaten verwalten. Weitere Infos zu "Meine Gothaer" finden Sie hier.
Welche Kundenkreise erhalten den Gothaer Mitglieder-Schutzbrief?
Welche Ausnahmen gibt es (kein GMSB-Anspruch)?
Im Fokus
Exklusiv und kostenfrei für Gothaer Mitglieder:
Der GMSB ist ein Dankeschön für Ihr Vertrauen und damit Ausdruck unserer besonderen Kunden- und Serviceorientierung. Von diesem Extra an Leistungen und zusätzlichen Services profitieren unsere Gothaer Mitglieder bereits seit 2002.
Die Gothaer Versicherungsbank als Dachgesellschaft der Gothaer Gruppe und Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit möchte sich mit dem Mitglieder-Schutzbrief für Ihr Vertrauen bedanken.
Alle tragen gemeinsam die Last des Einzelnen, als eine solche starke Gemeinschaft können wir die zusätzlichen Leistungen kostenfrei anbieten.
Nein, das Angebot ist garantiert kostenfrei und mit keinem zusätzlichen Beitrag verbunden. Sie müssen nicht befürchten, dass der GMSB mit Ablauf in eine beitragspflichtige Versicherung überführt wird. Der Versicherungsschutz aus dem GMSB läuft nach den folgenden Laufzeiten aus. Eine Kündigung Ihrerseits ist nicht erforderlich.
(*Anschließend automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung oder Neuauflage erfolgt).
Die Gothaer kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf kündigen.
Nein. Es handelt sich vielmehr um eine mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgestimmte Maßnahme und ist Ausdruck der Grundidee unseres Versicherungsvereins.
Ja, auf jeden Fall. Der GMSB ergänzt andere Versicherungsprodukte, ersetzt diese aber keinesfalls.
Beispiel Auslandsreisekrankenversicherung: Der GMSB erstattet keine Behandlungskosten, bietet aber zusätzlichen Versicherungsschutz bei Unfall-Invalidität.
Unsere Service-Hotline: +49 221 3090-7020
Bei Notfällen im Ausland: +49 30 5508-81000
Sie können den Schaden ganz bequem online melden: www.gothaer.de/mitglieder
Oder auch schriftlich an: Gothaer Versicherungsbank VVaG, 50598 Köln
Ja. Mitversichert sind Ehegatten, mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner, minderjährige Kinder bzw. minderjährige Kinder des mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners. Der Versicherte und die Mitversicherten sind auch dann abgesichert, wenn diese unabhängig voneinander auf Reisen unterwegs sind.
Gerade während einer Auslandsreise ist der Bedarf an Versicherungsschutz und Serviceleistungen besonders hoch.
Für eine Ausweitung des Versicherungsschutzes auf das Inland, bietet die Gothaer zahlreiche sinnvolle Versicherungslösungen an.
Ja. Auch Adoptiv- und Pflegekinder profitieren vom Versicherungsschutz des Gothaer Mitglieder-Schutzbriefes.
Wir bedauern, dass wir Sie nicht von unserem Angebot überzeugen konnten. Sie können uns dies jederzeit ganz formlos mitteilen.
Nein, die Ausgaben für den GMSB werden bei der Tarifkalkulation anderer Versicherungsprodukte nicht berücksichtigt. Mithin haben sie keinen Einfluss auf die Beiträge anderer Versicherungen. Im Rahmen des Genehmigungsprozesses mit der BaFin wurde der Schutz anderer Versicherungsprodukte vor finanziellen Benachteiligungen durch den GMSB explizit geregelt.
Nein, die Finanzierung des GMSB erfolgt weder aus Beiträgen anderer Versicherungsprodukte noch aus Quellen, die eine Benachteiligung der Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte (z. B. Überschussbeteiligung). Im Rahmen des Genehmigungsprozesses mit der BaFin wurde der Schutz anderer Versicherungsprodukte vor finanziellen Benachteiligungen durch den GMSB explizit geregelt.