Fachinformation

Beitragsanpassung in der Krankenversicherung für das Bestandsgeschäft

Mit dieser zweiten Fachinformation erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die zum 01.01.2027 anstehenden Beitragsanpassungen in den Bestandstarifen beider Risikoträger

Tarife der Barmenia Krankenversicherung AG

Die Beiträge vieler bestandsstarker Krankenvollversicherungs-Tarife müssen für Männer, Frauen und Kinder/Jugendliche angepasst werden.

Betroffen sind insbesondere

Tarife für Selbstständige und Angestellte

wie Teile der VC-Familie (VC, VCH, VCN u. ä.), die easyflex(+)-Linie (außer Frauen) sowie das Tarifwerk74 (TW74)

Tarife für Ärzte / Zahnärzte

(VHV, VZK, MA(+) / MS(+) / MZ(+) u. ä.)

Tarife für Beihilfeberechtigte

im Wesentlichen:

  • VB (Beiträge für Männer bleiben stabil)
  • VBU (Erwachsene)
  • Tarifwerk 74 (TW74)

Einen Überblick über die Veränderungen in den für das Neugeschäft geschlossenen Unisex- und Bisex-Tarifen der Barmenia Krankenversicherung AG (einschließlich Besonderer Bedingungen) finden Sie in den nachstehenden Tabellen.

Weitere für das Neugeschäft geschlossene Tarife, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, sind beitragsstabil und werden nicht angepasst.

Hinweis: Eine Übersicht zu den von der BAP betroffenen neugeschäftsoffenen Tarifen wurde bereits im September veröffentlicht.

Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen)

Vollversicherung Beihilfe-Tarife

Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen)Erwachsene Kinder/Jugendliche
VBU110E / VBU110K / VBU120 / VBU130 / VBU150 / VBU1Z+stabil
VBU210E / VBU210K / VBU220 / VBU230 / VBU250 / VBU2Z+stabil
VBU310E / VBU310K / VBU320 / VBU330 / VBU350 / VBU3Z++
(B)VBAU120 / (B)VBAU130 / (B)VBAU1Z+stabil
(B)VBAU220 / (B)VBAU230 / (B)VBAU2Z+stabil
(B)VBAU320 / (B)VBAU330 / (B)VBAU3Z++
VAU++
(B)VAU+/-+
VSU1+/--
(B)VSU1+-
VSU2, (B)VSU2+/-+
VSU3, (B)VSU3stabil+
VDU, (B)VDU++
VENU+stabil
(B)VENU+/-stabil

Vollversicherung Tarife für Ärzte / Zahnärzte (mit Beihilfeanspruch)

Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen)ErwachseneKinder / Jugendliche
MA+++
MS100+ / MS110+ / MS120+ / MS125+ / MS130+ / MS135+ / MS140+ / MS145+ / MS150++-
MS200+ / MS210+ / MS220+ / MS225+ / MS230+ / MS235+ / MS240+ / MS245+ / MS250++/-+/-
MS3+stabil+
MZ++stabil

Ergänzungsversicherung

Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen)ErwachseneKinder / Jugendliche
AZ++stabil
Mehr Gesundheit 1000 / 2000 (G1000 / G2000)+stabil
S+, SOS.stationär--
(U)S+++
(U)TopS, (U)TopS-Medstabil+
Mehr Zahnvorsorge (ZAHNV)+stabil

Pflegeergänzung

Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen)ErwachseneKinder / Jugendliche
Deutsche-Förder-Pflege (DFPV)++
Pflege 100 (PM100), Pflege100D (PMD100)stabil+

Kooperationstarife

Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen)ErwachseneKinder / Jugendliche
DBKKNV, GKKNV+stabil

Bestandstarife Bisex

Vollversicherung Beihilfe-Tarife

Bestandstarife BisexMänner FrauenKinder/Jugendliche
VB110 E/K, VB120, VB130, VB150, VB1Zstabil+stabil
VB210 E/K, VB220, VB230, VB250, VB2Zstabil+stabil
VB310 E/K, VB320, VB330, VB350, VB3Zstabilstabil+
(B)VB120, (B)VB130, (B)VB1Z,
(B)VBA120, (B)VBA130, (B)VBA1Z
stabil+stabil
(B)VB220, (B)VB230, (B)VB2Z,
(B)VBA220, (B)VBA230, (B)VBA2Z
stabil+stabil
(B)VB320, (B)VB330, (B)VB3Z,
(B)VBA320, (B)VBA330, (B)VBA3Z
stabilstabil+
VA+stabil+/-
(B)VA+/-stabil+
VS1+/-+/-+/-
(B)VS1-++/-+/-
VS2--+
(B)VS2++/-+
VS3, (B)VS3stabilstabil+
VD, (B)VD+++
VZ++stabil
VEN, (B)VENstabil+stabil
WS3stabilstabil+

Tarife für Selbstständige / Angestellte

Bestandstarife BisexMännerFrauenKinder / Jugendliche
easyflex comfort1/2, comfort1+/2++stabilstabil
easyflex clinic1/2, clinic1+/2++stabilstabil
easyflex dent1/2, dent1+/2++stabil+
easyflex start1/2, start1+/2++stabil+
VC2, VC2D, VC2E, VC2F+stabilstabil
VC2P, (B)VC2P++stabil
VC3, VC3D, VC3E, VC3F+stabil+
VC3P, (B)VC3P++stabil
VCH2A, VHC2C, VCH2D, VCH2E, VCH2F, VCH2P++/-+
(B)VCH2A+stabil+
VCH3A, (B)VCH3A, VCH3P+stabil+
VCH3C, VCH3D, VCH3E, VCH3Fstabil++
VCN2C, VCN2D, VCN2E, VCN2F+stabilstabil
VCN2P, (B)VCN2P++stabil
VCNW, (B)VCNW++stabil
VA01, VA02, VA03, VA04stabil++
VA05+++
VA70, VA80, VA100, (B)VA100+++
VS100, (B)VS100, VS200, (B)VS200, VS300, (B)VS300stabilstabil+
VD, (B)VD+++
VD80stabilstabil+
KKA1, KKA2, KKA3+++
NGA, NGM+stabil+
NGB+/-+/-+
NGS, NST00stabilstabil+
NST--+
WS3stabilstabil+

Tarife für Ärzte / Zahnärzte

Bestandstarife BisexMännerFrauenKinder / Jugendliche
VHV1A, VHV1B, VHV1D+stabil+
VHV1C, VHV1E+stabil+/-
(B)VHV1 / (B)VHV1A+stabil+
VHV2A, VHV2B, VHV2C, VHV2D+++
VHV2E+/-++/-
(B)VHV2 / (B)VHV2Astabil++
VHV3A, VHV3B, VHV3C, VHV3D, VHV3E++/-+
(B)VHV3 / (B)VHV3Astabil++
VHZ1, VHZ2stabilstabil+
VZK1A, VZK1B, VZK1C, VZK1D+stabil+
VZK1E+stabil
VZK2A, VZK2B, VZK2C, VZK2D, VZK2E+++
VZK3A, VZK3B, VZK3C, VZK3D, VZK3E++/-+
VZZ1, VZZ2stabilstabil+
VZN+/-+/-stabil
(B)VZNstabil+stabil
MA+stabil+
MS110++-
MS120, MS125, MS130, MS135, MS140, MS145, MS150++/--
MS210, MS220, MS225, MS230, MS235, MS240, MS245, MS250+/--+/-
MS3stabilstabil+
MZ++stabil
VEN, (B)VENstabil+stabil
WS3stabilstabil+

Ergänzungsversicherung

Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen)MännerFrauenKinder / Jugendliche
AKstabil+stabil
EAstabilstabil+
VGstabilstabil+/-
S, SW+/-stabil-
(U)S
+stabil+
VS100 / (U)VS100, VS101 / (U)VS101stabilstabil+
VS200 / (U)VS200, VS201 / (U)VS201stabilstabil+
ES00 / (U)ES00, ES01, ESA00, ESA01stabilstabil+
ESZ---
KH, KHG--+/-
KHA+/--+/-

Pflegeergänzung

Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen)MännerFrauenKinder / Jugendliche
PT+/-+/-stabil
PT1+/-++
PTE+/-+/-+

Kooperationstarife

Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen)MännerFrauenKinder / Jugendliche
BKKPT / GKKPT+/-++

Tarife für Gruppen- / Sonderkollektive

Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen)MännerFrauenKinder / Jugendliche
HS2 / HS200stabilstabil+
GL400stabilstabil+
ESC1stabilstabil+/-
ESC2stabilstabil+
BBB+stabil+
BBBZ--+/-
BBCstabilstabil+
BBS-stabil+

In der Ergänzungsversicherung sind erfreulicherweise nur einzelne Teilbereiche von Beitragsanpassungen betroffen. Insbesondere die Beiträge der bestandsstarken Zahnergänzungstarife wie z. B. Mehr Zahn (mit Ausnahme von Mehr Zahnvorsorge), ZG, ZG+, ZGU+ bleiben stabil.

Im Bereich der ambulanten Ergänzungstarife sind insbesondere die Tarife Mehr Gesundheit 1000 und 2000 von Beitragserhöhungen betroffen.

Die Beiträge wichtiger stationärer Ergänzungstarife wie TopS / TopS-Med (Ausnahme (U)TopS / (U)TopS-Med für Kinder / Jugendliche) bleiben stabil, in den Tarifen S+ und SOS.stationär sinken die Beiträge sogar.

Im Bereich der Pflegeergänzungsversicherung zeigt sich kein einheitliches Bild. Während die Beiträge der Pflegemonatsgelder Pflege100 für Erwachsene unverändert bleiben, sind in der geförderten ergänzenden Pflegeversicherung (DFPV) Beitragsanpassungen erforderlich. In weiteren Pflegetagegeld-Tarifen (PT / PT1 / PTE) sind sowohl Erhöhungen als auch Senkungen möglich.

Unverändert bleiben die Beiträge der Krankentagegeldversicherung und Beitragsentlastungskomponenten. In den Krankenhaustagegeldtarifen (Bisex) kommt es überwiegend zu Senkungen.

Tarife der Gothaer Krankenversicherung AG

Auch bei der Gothaer Krankenversicherung wird es in vielen Tarifen zu einer Beitragsanpassung kommen. Nachfolgend haben wir für Sie einige Fakten zusammengestellt. Details dazu finden Sie hier.

Tarifübergreifend werden in der Krankenvollversicherung bei Kindern erforderliche Beitragsanpassungen i.d.R. ausfinanziert.

Im bestandsstarken Tarif GS wird es bei Erwachsenen keine Anpassungen geben, ggf. führt jedoch eine Veränderung im Tarifbonus zu Beitragserhöhungen.

Im Tarif MediVita kommt es grundsätzlich zu Beitragserhöhungen.

Die Bisex-Variante MediVita 250 bleibt für Männer beitragsstabil.

Trotz erforderlicher Beitragsanpassungen wird Tarif MediCompact weiterhin im Markt mit einem sehr guten Preis- / Leistungsverhältnis bestehen.

Im Bereich der Zusatzversicherungen gibt es überwiegend Positives zu berichten.

Im Tarif MediAmbulant wird der Beitrag für Kinder / Jugendliche gesenkt und bleibt bei Erwachsenen beitragsstabil.

Alle Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeld-Tarife bleiben beitragsstabil. Dies gilt auch für die bestandsstarken Tarife SE 1, SE 2, SEA 100, SEK und den Tarif MediNatura.

Die stationären Ergänzungstarife MediClinic sind erstmals – nach zuletzt Beitragssenkungen in 2022 – von Beitragserhöhungen betroffen.

Die Zahnergänzungstarife MediZ Smile werden auch nach Beitragsanpassung ihre starke Marktpositionierung behalten.

Im Bereich der Pflegeergänzungstarife ergibt sich ein uneinheitliches Bild. In den älteren Pflegetagegeld-Tarifen PT wird es keine Beitragsanpassungen geben. In der Tariflinie MediPG halten sich einzelne Beitragsanpassungen mit Senkungen in anderen Tarifen in etwa die Waage, so dass es insgesamt in den meisten Fällen zu einem Ausgleich im Gesamtbeitrag kommen wird.

Die Auslandsreisetarife AR, MediR (erste Anpassung seit Tarifeinführung in 2015) und MediTravel für 6 Wochen (letzte Beitragsanpassung 2011) sind flächendeckend von Beitragsanpassungen betroffen.

Einen Überblick über die Veränderungen in den für das Neugeschäft geschlossenen Unisex- und Bisex-Tarifen der Gothaer Krankenversicherung AG finden Sie in der nachstehenden Tabelle (alphabetische Sortierung).

Hinweis: Eine Übersicht zu den von der BAP betroffenen neugeschäftsoffenen Tarifen wurde bereits im September veröffentlicht.

Bestandtarife

Kindermännl. Jgd.weibl. Jgd.MännerFrauen
A1 0 - A1 2, A1 4xx
A1 3xxx
A2 1xx
A3xxxx
ARxxxxx
AS 0/0V - AS 3/3Vxxx
BA (NW) 20, 35, 40, 45xxxx
BA (NW) 30xx
BA (NW) 50, 20Ex
BA 10 - 50xxxx
BA Unisex 10 - 50, 2UExxxxx
BA Unisex 20Exx
BExxxx
BE Unisexxxxxx
BS (BKK)xx
BS (NW) 15
BS (NW) 20 - 50, 20Ex
BS 10 - 50, 20Ex
BS Unisex 10 - 50, 20E, 20UExx
BSR (NW) 20, 25, 30, 20Ex
BSR 10 - 50, 20Ex
BSR Unisex 15 - 50, 20E, 2UExx
BSS (AW und NW)xxxxx
BWA Unisex 10B - 50Bxxxx
BWR Unisex 10B - 50Bxx
BWS Unisex 10B - 50Bxx
BWZ Unisex 10B - 50Bxx
BZ (NW) 20 - 50, 20Ex
BZ 10 - BZ 50, 20Ex
BZ Unisex 10 - 50, 20E, 2UExx
Cxx
CH1xx
D 20xx
D 20E
D 30 - D 50
D 80, D 90xx
D SB1 - D SB3xx
D SB4x
Exxxx
EB 50, EB 70, EB 80Senkung
ES (BKK)xx
ES (YES)xxxxx
ESAxxxxx
GB 10 - GB 50x
GBR 10 - GBR 50x
GGSxxxx
GS 0/0V - GS 3/3Vxxx
GS 4/4Vxx
i 00xx
i 01xx
KENS1xxxx
KENS2xxxx
KENÜxxxx
KG /Vxxxx
KG Plusxxxx
KIMxxxxx
KVASZ 0xxxx
KVASZ 3xxxxx
KVASZ 6x
KVNS1, KVNS2xx
MA % (NW) 20xxxx
MA % (NW) 20E
MA % (NW) 30x
MA % (NW) 40xxx
MA % (NW) 45x
MA % 20xxxx
MA % 30xxx
MA % 35, 40, 45xx
MA % 50, 20Ex
MA1 0 - MA1 3xxxx
MA1 0 (NW) - MA1 3 (NW)xxxx
MA2 0 - MA2 2x
MA2 3xx
MAX 1 (AW, NW und Unisex)xxxxx
MAX 2 (AW, NW)xxSenkungxx
MAX 2 (Unisex)xxxxx
MAX Plusxx
MediAktivxx
MediAmbulant (Bisex, Unisex)SenkungSenkungSenkung
MediClinicSenkungSenkungSenkungx
MediClinic 1 UnisexSenkungSenkungSenkungxx
MediClinic 2 UnisexSenkungSenkungSenkungxx
MediClinic PlusSenkungSenkungSenkungxx
MediClinic PremiumSenkungSenkungSenkungxx
MediClinic S Premiumxx
MediComfort (AW, NW und Unisex)xxx
MediCompact Plus (alle SB)xx
MediCompact Premium (alle SB)xx
MediDentx
MediGroup S 1xx
MediGroup ZBxxx
MediGroupZ Duoxx
MediHealth Primexx
MediMPlusxx
MediPG 1 - 3xxxxx
MediPG 4SenkungSenkung
MediPG EZSenkungSenkung
MediProphyxxx
MediRxxxxx
MediStart 1 BO/1 BO V (AW, NW und Unisex)xxxxx
MediStart 1/1 V (AW, NW und Unisex)xxxxx
MediStart 2 BO/2 BO V (AW, NW)xxxx
MediStart 2/2 V (AW, NW)xxxx
MediTop 2xSenkungSenkungx
MediTravelxxxxx
MediVita 250 (AW und NW)xxxx
MediVita 250 Unisexxxxxx
MediVita 500 (AW, NW und Unisex)xx
MediVita Z 70xxxx
MediVita Z 70 (NW)xxxx
MediVita Z 70 Unisexxxx
MediVita Z 90 (AW, NW und Unisex)xxxxx
MediZ Duoxx
MediZ Smile 75, MediGroup Z Smile 75xxxxx
MediZ Smile 85, MediGroup Z Smile 85xxxxx
MS % (NW) 20, 25, 30x
MS % (NW) 20E
MS % 15
MS % 20 - 35, 50, 20Ex
MS % 40
MS 00 (AW und NW)xxx
MS3xxx
MZ % (NW) 20, 30, 45, 20Ex
MZ % (NW) 40
MZ % 20 - 50, 20Ex
O1, O2 xx
O3x
OPT G Unisexxxxxx
P1xx
P3 (AW und Unisex)xxxxx
PSKVxxxxx
PT (5 DM Tagegeld)xx
PTGxxxx
PTG (Unisex)xxx
PTG 2 (AW und Unisex)xxx
PTG 3 (AW und Unisex)xx
S1xxxx
S2xxxx
S3xxx
SE A%
WD 1, WD 2xxx
X1 % 20, 30 - 50x
X1 % 20E
X1 100xx
X2 % 15, 25 - 50, 20Ex
X2 % 20xxx
X2 100xx
X3 % 20, 30 - 50x
X3 % 20E
X3 100xx
X3 R100xx
Z 100/75 und Z 100/60x
Z1xxx
Z20/15, Z40/30, Z80/60Z3x
Z3xxxx
ZEGxxx
ZES 35xxxxx
ZSSenkungSenkungSenkungx
ZV1 1, ZV1 2xxxxx
ZVH (AW und NW)xxxxx

FAQs rund um die Beitragsanpassung

Beitragsanpassungen sind kein Selbstzweck – sie sichern dauerhaft das lebenslange Leistungsversprechen der privaten Krankenversicherung.

Warum kommt es zum 01.01.2027 zu einer Beitragsanpassung?

Damit das lebenslange Leistungsversprechen der PKV verlässlich eingehalten werden kann, müssen Beiträge und Leistungen dauerhaft im Gleichgewicht sein.

Gesetzlich ist vorgeschrieben, jährlich die kalkulierten mit den erforderlichen Leistungen zu vergleichen.

Weichen diese Werte über einen gesetzlich definierten Schwellenwert hinaus voneinander ab (dem so genannten “Auslösenden Faktor”), wird eine Beitragsüberprüfung und ggf. infolgedessen auch eine Beitragsanpassung notwendig.

Was sind die wichtigsten Ursachen für die gestiegenen Leistungsausgaben?

Die wesentlichen beitragstreibenden Faktoren sind:

Medizinischer Fortschritt

→ bessere, aber oft kostenintensivere Diagnose- und Therapieverfahren

Steigende Lebenserwartung

→ Leistungen werden länger und häufiger in Anspruch genommen

Preissteigerungen im Gesundheitswesen

→ besonders bei Krankenhausleistungen und Medikamenten

Verändertes Gesundheitsverhalten

→ höheres Anspruchsniveau, schnellere Inanspruchnahme moderner Medizin

Besonders stark gestiegen sind die Ausgaben in der ambulanten Versorgung (Arzt, Medikamente, Heilmittel) sowie bei Krankenhausleistungen.

Gibt es ein konkretes Beispiel für Kostensteigerungen?

Die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen steigen kontinuierlich. Das hat vor allem mit den steigenden Kosten der Krankenhäuser für Personal, Energie usw. zu tun.

Neben den Kosten steigen parallel allerdings auch die Fallzahlen.

Die durchschnittlichen Kosten je Krankenhausaufenthalt steigen 2026 um +7,1 % und gleichzeitig die Anzahl der stationären Behandlungen um + 2,4 %.

Warum gibt es keine dauerhaft stabilen Beiträge?

Die zentralen Einflussfaktoren sind der medizinische Fortschritt, die Lebenserwartung, die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und ein gestiegenes Gesundheitsbewusstsein. Bei diesen vier Faktoren handelt es sich um Größen, die für die Zukunft nicht vorhersehbar sind und daher auch nicht im Vorhinein einkalkuliert werden dürfen.

Daneben ist es gesetzlich nicht zulässig, diese Entwicklungen im Voraus einzupreisen.

Erst dann, wenn sich Veränderungen konkret in den Daten, die wir für die Beitragsberechnung zu Grunde legen, zeigen, müssen wir diese berücksichtigen und an die Kunden über eine Anpassung des Beitrags weitergeben.

Das gilt für PKV und GKV gleichermaßen.

Wichtig:

Einmalige Effekte bzw. Sondereinflüsse (z. B. durch die Corona-Pandemie) werden nicht kalkulatorisch verstetigt, da sie nicht dauerhaft erwartet werden.

Welche Rolle spielen die Rechnungsgrundlagen?

Bei einer Beitragsanpassung werden alle relevanten Kalkulationsgrundlagen aktualisiert, z. B.:

  • Durchschnittliche Leistung pro Kunde und Alter („Kopfschaden“)
  • Sterblichkeit / Lebenserwartung
  • Stornoquoten
  • Rechnungszins

Der Rechnungszins beeinflusst die Verzinsung der Alterungsrückstellungen. Diese werden gebildet, damit die Beiträge nicht allein aufgrund des Älterwerdens steigen.

Wie wirken sich Zinswende und Inflation auf die PKV aus?

Zinsen:

Die Niedrigzinsphase (2017–2022) belastete die PKV-Kalkulation und führte zu höheren Mehrbeiträgen.

Seit der Zinswende (ab 2022) steigen die Kapitalanlageerträge wieder.

Höhere Zinsen führen zeitverzögert zu Entlastungen bei Beitragsanpassungen

Inflation:

Medizinische Inflation: starker, direkter Einfluss (z. B. neue Therapien)

Wirtschaftliche Inflation: wirkt verzögert, z. B. über Hilfsmittel, Sachkosten, Kosten der Leistungserbringer

Welchen Einfluss hat das Storno (Kündigungen)?

Bei der Kalkulation ist ein bestimmtes Kündigungsverhalten einkalkuliert.

Kündigungen führen zu einer „Vererbung“ von Alterungsrückstellungen und wirken beitragsdämpfend.

Sinkt das Storno, entfällt dieser dämpfende Effekt teilweise.

Aktuell ist der Einfluss auf den Beitrag gering, da das veränderte Storno bereits berücksichtigt wird.

Welche Sterbetafel wird verwendet?

PKV-Sterbetafel 2027

Gilt für Neu- und Bestandskunden

Nur geringe Abweichungen zur bisherigen Tabelle

Für die Beitragsanpassung zum 01.01.2027 wird die PKV-Sterbetafel 2027 zugrunde gelegt. Die Sterbewahrscheinlichkeiten haben sich allerdings kaum geändert und wirken sich kaum aus.

Warum wird der Selbstbehalt (SB) bei der Barmenia Krankenversicherung AG angepasst?

Durch die allgemeine Inflation und steigende Gesundheitskosten verliert der ursprüngliche Wert des Selbstbehalts im Laufe der Zeit an Kaufkraft. Um diese Entwertung auszugleichen, kann der Selbstbehalt im Rahmen einer Beitragsanpassung erhöht werden.

Dies sorgt für eine ausgewogenere Verteilung zwischen Beiträgen und Selbstbeteiligungen, sodass der Kostendruck nicht nur auf den monatlichen Beiträgen lastet.

Der Selbstbehalt ist – anders als Beiträge - steuerlich nicht abzugsfähig und auch nicht arbeitgeberzuschussfähig!

Selbstbehalte sind attraktiv für Selbstständige und Freiberufler, denn sie erhalten keinen AG-Zuschuss und können mit einem Selbstbehalt ihre monatlichen Kosten effektiv senken!

In den letzten Jahren wurden bei der Barmenia Krankenversicherung AG die meisten Selbstbehalte bereits angepasst. Zum 01.01.2027 werden nur noch die SBs in einigen wenigen Tarifen für Kinder und Jugendliche an die anderen Beobachtungseinheiten angeglichen.

Wer ist von Selbstbehalt-Erhöhungen betroffen?

  • Kunden, die häufig Leistungen abrechnen, spüren den höheren SB sofort.
  • Kunden, die keine Rechnungen einreichen, spüren die Änderung zunächst nicht.
  • Kunden, die höhere Leistungen abrechnen, spüren auch den höheren Selbstbehalt sofort.
  • Kunden, die keine oder niedrige Rechnungen unterhalb des bisherigen Selbstbehalts einreichen, spüren die Änderung zunächst nicht.

Warum steigen auch die Beiträge in der Pflegepflichtversicherung?

Die ursprünglich vorgesehene Beitragsanpassung aufgrund gestiegener Leistungsausgaben zum 01.01.2027 wird wegen der anstehenden Pflegereform (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) zunächst ausgesetzt.

Der Beitrag zur PPV steigt dennoch aufgrund der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Für Versicherte, deren Beitrag bereits auf den jeweiligen Höchstbeitrag begrenzt ist, führt dies zu einer entsprechenden Anpassung des Beitrags.

Was sind die Gründe für Anpassungen in der Pflegeergänzungsversicherung?

Durch die Pflegereformen der letzten Jahre ist die Zahl der Pflegebedürftigen stark gestiegen.

Leistungen werden früher und länger bezogen.

Pflegebedürftige, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten :

  • 2017: ca. 3,3 Mio.
  • 2024: über 6 Mio. (+72 %)
  • 2025: über 6,4 Mio.

Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Sozialpolitik-aktuell.de

Seit In-Kraft-Treten des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) in 2017 ist ein kontinuierlicher Anstieg der Pflegehäufigkeiten zu verzeichnen, vor allem bei der häuslichen Pflege, die ja durch das PSG II ausdrücklich gestärkt werden sollte. Die vereinbarten Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sind daher häufiger zu erbringen als bisher einkalkuliert, was dann zu einem höheren Beitrag führt.

Was tun die beiden Risikoträger zur Begrenzung der Beitragserhöhungen?

Zum 01.01.2027 werden wieder erhebliche Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) eingesetzt, um Beitragserhöhungen dauerhaft oder temporär zu begrenzen oder abmildern.

Was ist eine „dauerhafte Beitragslimitierung“?

Dauerhafte Limitierungen finanzieren Beitragsnachlässe, die von vornherein bis zum Ende der Versicherungszeit, also quasi lebenslang zugesagt werden; sie sind daher enorm kapitalintensiv: Es werden ca. 200 bis 250 Euro Kapital pro 1 Euro lebenslangen Nachlass eingesetzt. Aber die Mittel sind begrenzt und Überschüsse müssen verantwortungsvoll und im Sinne aller Versicherten eingesetzt werden.

Was ist ein temporärer Bonus bzw. ein Tarifbonus ?

Auf die Dauer von zunächst einem Jahr befristete Beitragsnachlässe:

  • Einsatz vor allem bei Tarifen, die stärker von einer Anpassung betroffen sind
  • Einsatz auch bei Kindern/Jugendlichen sowie in Ausbildungstarifen („Sozialcharakter“)
  • Werden den Kunden gesondert ausgewiesen und es erfolgt ein ausdrücklicher Hinweis auf die Befristung Denn: Die eigentliche Beitragserhöhung gilt immer OHNE den temporären Bonus

Entfallen immer bei Tarifwechsel, auch bei Anwartschaftsversicherung oder Ruhensvereinbarung (im gleichen Tarif)

Wer prüft die Beitragsanpassung?

Jedes Krankenversicherungsunternehmen hat einen Verantwortlichen Aktuar zu bestellen, der die Beitragsberechnungen verantwortet. Der Verantwortliche Aktuar muss zunächst sicherstellen, dass die Beiträge ausreichend hoch, aber auch angemessen festlegt sind. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein unabhängiger mathematischer Treuhänder zusätzlich diese Festlegungen der Rechnungsgrundlagen fachlich prüft. Hierzu müssen ihm alle Daten, Berechnungen und Herleitungen detailliert vorgelegt werden. Erst dann, wenn der Treuhänder den Kalkulationen zugestimmt hat, kann die Beitragsanpassung für den versicherten Bestand in Kraft treten.

Wie informieren die Risikoträger die Kunden?

Sowohl die Barmenia als auch die Gothaer Krankenversicherung stellen ihren Versicherten individuell auf die jeweilige Vertragssituation abgestimmte Unterlagen zur Verfügung. Dazu gehören persönliche Anschreiben, die Beitragsänderungen darstellen und über QR-Codes auf weiterführende Informationen verweisen. Ergänzend werden Beitragsnachträge beziehungsweise Nachtragsversicherungsscheine bereitgestellt. Um das Verständnis für die Beitragsentwicklung zu fördern und auch die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, erhalten Kundinnen und Kunden außerdem Informationen zu den maßgeblichen Gründen der Beitragsanpassung. Hierzu zählen beispielsweise die auslösenden Faktoren und weitere tarifbezogene Erläuterungen.

Für Versicherte ab dem 55. Lebensjahr werden zudem mögliche Tarifalternativen aufgezeigt, sofern gesetzliche Vorgaben oder die individuelle Vertragssituation dies vorsehen. Darüber hinaus erhalten alle angeschriebenen Versicherten die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu ihren Rechten und Optionen, beispielsweise zum Tarifwechsel, zu Prämien- und Bedingungsanpassungen oder zu Kündigungsmöglichkeiten.

Welche langfristig stabilisierenden Elemente gibt es?

Alterungsrückstellungen

Durch die Bildung der Alterungsrückstellung sorgt jede Tarifgemeinschaft bereits in jungen Jahren für die mit zunehmendem Alter steigenden Gesundheitskosten vor. Die Alterungsrückstellung bewirkt, dass das Älterwerden und die damit verbundenen höheren Kosten für sich allein genommen nicht zu höheren Beiträgen führen.

Gesetzlicher Zuschlag (10%)

Für die Vollversicherung wird ein Zuschlag von 10 % zum eigentlichen Beitrag erhoben. Der GZ ist von Erwachsenen bis zum 60. Lebensjahr zu zahlen. Die Mittel werden verzinslich angesammelt und dienen ab dem Alter 65 ausschließlich zur Finanzierung von notwendigen Beitragsanpassungen.

Altersnachlass

Der Versicherte sammelt im Laufe seiner Mitgliedschaft Kapital im so genannten "Altersnachlass" an. Dieser "Topf" Altersnachlass wird aus Zinsüberschüssen gebildet. Ab dem 65. Lebensjahr wird dieser ebenfalls zur Finanzierung von Beitragserhöhungen verwendet.

Einsatz von RfB-Mitteln

Wie in den Vorjahren werden notwendige Anpassungen durch den Einsatz von Überschüssen gemildert. Dazu werden bei beiden Risikoträgern erhebliche Beträge aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (RfB) entnommen.

Beitragsentlastungstarife

Beitragsanpassungen werden auch zukünftig nicht zu vermeiden sein. Mit einer Beitragsentlastungskomponenten BE haben Versicherte die Möglichkeit, auf die Höhe ihrer Beiträge im Alter Einfluss zu nehmen.