
Fachinformation
Mit dieser zweiten Fachinformation erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die zum 01.01.2027 anstehenden Beitragsanpassungen in den Bestandstarifen beider Risikoträger
Bereits Mitte September haben wir Sie über die Beitragsentwicklungen in den Neugeschäftstarifen der Barmenia Krankenversicherung AG und der Gothaer Krankenversicherung AG informiert.
Neben tariflichen Beitragsanpassungen verändern sich zum Jahreswechsel auch die Höchstbeiträge im Standardtarif, Basistarif sowie in der Privaten Pflegepflichtversicherung.
Hintergrund ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Für Versicherte, deren Beitrag bereits auf den jeweiligen Höchstbeitrag begrenzt ist, führt dies zu einer entsprechenden Anpassung des Beitrags.
Ab dem 01.01.2027 gelten folgende Höchstbeiträge:
| Höchstbetrag 2027 | Höchstbetrag 2026 | |
|---|---|---|
| Standardtarif | 930,76 | 848,62 |
| Basistarif | 1.115,62 | 1.017,18 |
| PVN | 229,50 | 209,26 |
| PVB | 91,80 | 83,70 |
Barmenia Krankenversicherung
Zur Begrenzung von Beitragsanpassungen werden bei der Barmenia Limitierungsmittel für Beitragsnachlässe aus der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung eingesetzt. Der Großteil der Nachlässe wird hierbei dauerhaft vergeben. 2027 sind erneut umfangreiche Bestände im Bereich der Vollversicherung von Anpassungen betroffen. Mit temporären (befristeten) Nachlässen können kurzfristig effektivere Begrenzungen erreicht werden. Daher wird auch anlässlich der Anpassung zum 01.01.2027 von der Vergabe temporärer Limitierungsmittel Gebrauch gemacht. Deshalb werden zusätzlich zeitlich befristete Beitragsnachlässe (temporäre Bonuszahlungen, kurz Boni) in Tarifen der Krankheitskostenversicherung gewährt, die besonders stark von der Anpassung betroffen sind. Die temporären Boni werden separat je Person ausgewiesen und sind auf ein Jahr befristet (bis 31.12.2027).
Die im Jahr 2026 vergebenen temporären Nachlässe können für das Jahr 2027 grundsätzlich nicht unverändert fortgesetzt werden; sie werden gekürzt oder entfallen komplett.
Die temporären Boni entfallen außerdem generell, wenn ein Basis-, Standard- oder Notlagentarif oder eine Anwartschaftsversicherung oder Ruhensvereinbarung besteht. Außerdem entfallen sie stets anlässlich eines Tarifwechsels zum 01.01.2027 oder unterjährig in 2027.
Durch den Wegfall der temporären Boni kommt es folglich auch in Verträgen zu höheren Zahlbeiträgen, die zum
01.01.2027 nicht von tariflichen Anpassungen betroffen sind.
Gothaer Krankenversicherung
Obwohl die Mittel zur Beitragslimitierung begrenzt sind, werden wir auch in diesem Jahr vielen Versicherten eine unbefristete Beitragslimitierung gewähren. Die Begrenzung wirkt auf Dauer und dient dazu, die Höhe von Beitragsanpassungen zu kappen.
Der Tarifbonus wird aus Überschussmitteln finanziert, die wesentlich von der Entwicklung des Kapitalmarktes abhängen. Er kann sich jährlich in der Höhe ändern, mit Beitragsanpassungen verrechnet bzw. unverändert fortgeführt werden oder aber auch ganz entfallen.
Im letzten Jahr haben wir extrem hohe Mittel als Tarifbonus an unsere Kund*innen weitergegeben, um so die BAP zu reduzieren. In diesem Jahr werden wir wiederum neue Tarifboni gewähren, um so die Höhe der Beitragsanpassung abzufedern. Darüber hinaus wird es aber auch Konstellationen geben, in denen wir den vorhandenen Tarifbonus reduzieren müssen.
Wie in den vergangenen Jahren werden wir auch in diesem Jahr Limitierungsmittel aufwenden, um die Beiträge für Kinder und Jugendliche stabil zu halten.
Versicherte, die am 1. Januar 2027 das 90. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 10 Jahren bei uns versichert sind, erhalten einen Seniorenbonus. Dies gilt für alle Personen, die weiterhin in nachfolgenden Tarifen versichert sind. Die Bagatellgrenze für den Seniorenbonus liegt bei 1,60 Euro. Liegt der Seniorenbonus darunter, kommt dieser nicht zum Tragen.
Anpassung von Selbstbehalten
In einzelnen Bestandstarifen der Barmenia Krankenversicherung werden zum 01.01.2027 die Selbstbehalte für Kinder und Jugendliche an die bereits in den letzten Jahren geänderten Selbstbehalte angepasst.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die ursprünglich vorgesehene Steuerungswirkung der Selbstbehalte langfristig aufrechtzuerhalten und die Tarifkalkulation nachhaltig zu stabilisieren.
Bei der Gothaer Krankenversicherung gibt es in diesem Jahr keine Selbstbehaltsanpassungen.
Eine Übersicht aller Änderungen für die Barmenia Kranken finden Sie hier:
Selbstbehaltsänderungen Barmenia
Änderungen bei Anwartschaften
Für einige von einer Beitragsänderung betroffenen Tarife (Neugeschäft und Bestand) ändern sich auch die tarifbezogenen Anwartschaftsprozentsätze.
Kundenkommunikation zur Beitragsanpassung
Eine offene, verständliche und wertschätzende Kommunikation ist uns besonders wichtig. Gerade bei Beitragsanpassungen möchten wir unsere Kundinnen und Kunden transparent informieren und ihnen alle relevanten Informationen leicht zugänglich machen.
Sowohl die Barmenia als auch die Gothaer Krankenversicherung stellen ihren Versicherten individuell auf die jeweilige Vertragssituation abgestimmte Unterlagen zur Verfügung. Dazu gehören persönliche Anschreiben, die Beitragsänderungen darstellen und über QR-Codes auf weiterführende Informationen verweisen. Je nach Versicherungsart und Kundensituation erhalten die Versicherten gezielt die Informationen, die für sie relevant sind.
Ergänzend werden Beitragsnachträge beziehungsweise Nachtragsversicherungsscheine bereitgestellt. Diese zeigen übersichtlich die Beiträge, die versicherten Personen sowie die betroffenen Tarife. Dadurch werden die Auswirkungen der Anpassung transparent und nachvollziehbar dargestellt.
Um das Verständnis für die Beitragsentwicklung zu fördern und auch die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, erhalten Kundinnen und Kunden außerdem Informationen zu den maßgeblichen Gründen der Beitragsanpassung. Hierzu zählen beispielsweise die auslösenden Faktoren und weitere tarifbezogene Erläuterungen. Ziel ist es, die Hintergründe verständlich zu erklären und größtmögliche Transparenz zu schaffen.
Für Versicherte ab dem 55. Lebensjahr werden zudem mögliche Tarifalternativen aufgezeigt, sofern gesetzliche Vorgaben oder die individuelle Vertragssituation dies vorsehen. Diese Hinweise sollen Orientierung bieten und Möglichkeiten aufzeigen, die persönliche Absicherung gegebenenfalls an veränderte Bedürfnisse anzupassen. Unabhängig von der Beitragshöhe ist auf Standard- und Basistarif hinzuweisen.
Ob ein Tarifwechsel sinnvoll ist, sollte jedoch stets im Rahmen einer individuellen Beratung geprüft werden.
Darüber hinaus erhalten alle angeschriebenen Kundinnen und Kunden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu ihren Rechten und Optionen, beispielsweise zum Tarifwechsel, zu Prämien- und Bedingungsanpassungen oder zu Kündigungsmöglichkeiten.
Insgesamt verfolgen Barmenia und Gothaer das Ziel, ihre Kundinnen und Kunden umfassend, verständlich und transparent über Beitragsanpassungen zu informieren und sie bei der Einordnung der Veränderungen bestmöglich zu unterstützen.
Tarifalternativen für Versicherte ab 55 Jahren
Barmenia Krankenversicherung
Besteht ein Bisex-Tarif, wird unter den gleichen Voraussetzungen auch ein Unisex-Tarif genannt. Zusätzlich ist der Tarif zu nennen, der im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr den höchsten Neuzugang hatte. Das waren im Jahr 2025 Tarif einsA expert 1+ für Arbeitnehmer und Selbstständige bzw. Tarif VHV 2A+ für Ärzte sowie die GK-Tariflinie für Beihilfeberechtigte in den Tarifen VB/VBU.
Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass ein Tarifwechsel stets individuell geprüft werden sollte. Je nach Konstellation können sich Leistungsunterschiede ergeben oder zusätzliche Voraussetzungen zu beachten sein. Zudem ist bei einem Wechsel aus einem Bisex-Tarif in einen Unisex-Tarif kein Rückwechsel in die Bisex-Welt möglich. Auch das Recht auf eine Umstellung in den Standardtarif erlischt.
Gothaer Krankenversicherung
Je nach individueller Situation können dies alternative Tarife der Gothaer Krankenversicherung sowie der verkaufsstärkste Unisex-Tarif (MediStart 1 + MediM Plus) sein.
Die aufgeführten Beiträge dienen als Orientierung und zeigen beispielhaft die Auswirkungen einer möglichen Umstellung.
Versicherte, deren Beitragserhöhung ausschließlich auf die Reduzierung eines Tarifbonus zurückzuführen ist, erhalten keine Tarifalternativen.
Beitragsentlastungen
Um Belastungen für Kundinnen und Kunden abzufedern, kommen weiterhin verschiedene Entlastungsmaßnahmen zum Einsatz.
Hierzu gehören:
Wegfall des gesetzlichen Zuschlags
Für vollversicherte Kunden, die im Jahr 2026 ihr 60. Lebensjahr vollendet haben, entfällt zum 01.01.2027 der gesetzliche Zuschlag.
Dadurch reduziert sich der Gesamtbeitrag automatisch um den entsprechenden Zuschlagsanteil.
Für viele Kunden kann dies die Auswirkungen einer Beitragsanpassung spürbar abmildern und bietet einen guten Gesprächsanlass für eine ganzheitliche Vertragsbetrachtung.
Barmenia Krankenversicherung
Die Kundenlisten für Ihre betreuten Verträge (Aufstellungen über die angepassten Beiträge sowie ggf. über Alternativvorschläge für über 55-Jährige) werden nach dem Hauptlauf (siehe Timeline) erstellt und verschickt.
Gothaer Krankenversicherung
Die BAP-Listen für Ihre Bestände werden in diesem Jahr wie gewohnt an Sie nach dem Echtlauf am 1. November versendet. Wir weisen dort auch die Höhe der Rückstellungswerte für die KV und die PPV zum Stand 31. Dezember 2026 aus. Dieser Wert kann nicht an den Kunden ausgezahlt werden. Bei einem Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen wird im Allgemeinen nur ein Teil der Deckungsrückstellung (Übertragungswert) übertragen (dies gilt nur für Tarife der Neuen Welt).
Wichtige Termine
Kündigungen
Bitte beachten Sie, dass bei substitutiven Krankenversicherungen die Wirksamkeit einer Kündigung erst mit Vorlage eines Nachversicherungsnachweises eintritt.
Timeline
Alle wesentlichen Meilensteine zur Beitragsanpassung 2027 finden Sie in der beigefügten Zeitleiste.
Ausblick: Beitragsrückerstattung (BRE)
Für beide Risikoträger gilt:
Die erfolgsabhängige BRE ist abhängig von den erwirtschafteten Überschüssen und wird jedes Jahr neu festgelegt. Für die Ausschüttung in 2027 ist beabsichtigt, eine Beitragsrückerstattung unverändert zu 2026 durchzuführen. Die formale Bindung durch den Vorstand (und damit die feste Zusage gegenüber den Versicherten) erfolgt allerdings erst Anfang kommenden Jahres.
Die Beiträge vieler bestandsstarker Krankenvollversicherungs-Tarife müssen für Männer, Frauen und Kinder/Jugendliche angepasst werden.
Betroffen sind insbesondere
Tarife für Selbstständige und Angestellte
wie Teile der VC-Familie (VC, VCH, VCN u. ä.), die easyflex(+)-Linie (außer Frauen) sowie das Tarifwerk74 (TW74)
Tarife für Ärzte / Zahnärzte
(VHV, VZK, MA(+) / MS(+) / MZ(+) u. ä.)
Tarife für Beihilfeberechtigte
im Wesentlichen:
Einen Überblick über die Veränderungen in den für das Neugeschäft geschlossenen Unisex- und Bisex-Tarifen der Barmenia Krankenversicherung AG (einschließlich Besonderer Bedingungen) finden Sie in den nachstehenden Tabellen.
Weitere für das Neugeschäft geschlossene Tarife, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, sind beitragsstabil und werden nicht angepasst.
Hinweis: Eine Übersicht zu den von der BAP betroffenen neugeschäftsoffenen Tarifen wurde bereits im September veröffentlicht.
Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen)
Vollversicherung Beihilfe-Tarife
| Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen) | Erwachsene | Kinder/Jugendliche |
|---|---|---|
| VBU110E / VBU110K / VBU120 / VBU130 / VBU150 / VBU1Z | + | stabil |
| VBU210E / VBU210K / VBU220 / VBU230 / VBU250 / VBU2Z | + | stabil |
| VBU310E / VBU310K / VBU320 / VBU330 / VBU350 / VBU3Z | + | + |
| (B)VBAU120 / (B)VBAU130 / (B)VBAU1Z | + | stabil |
| (B)VBAU220 / (B)VBAU230 / (B)VBAU2Z | + | stabil |
| (B)VBAU320 / (B)VBAU330 / (B)VBAU3Z | + | + |
| VAU | + | + |
| (B)VAU | +/- | + |
| VSU1 | +/- | - |
| (B)VSU1 | + | - |
| VSU2, (B)VSU2 | +/- | + |
| VSU3, (B)VSU3 | stabil | + |
| VDU, (B)VDU | + | + |
| VENU | + | stabil |
| (B)VENU | +/- | stabil |
Vollversicherung Tarife für Ärzte / Zahnärzte (mit Beihilfeanspruch)
| Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen) | Erwachsene | Kinder / Jugendliche |
|---|---|---|
| MA+ | + | + |
| MS100+ / MS110+ / MS120+ / MS125+ / MS130+ / MS135+ / MS140+ / MS145+ / MS150+ | + | - |
| MS200+ / MS210+ / MS220+ / MS225+ / MS230+ / MS235+ / MS240+ / MS245+ / MS250+ | +/- | +/- |
| MS3+ | stabil | + |
| MZ+ | + | stabil |
Ergänzungsversicherung
| Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen) | Erwachsene | Kinder / Jugendliche |
|---|---|---|
| AZ+ | + | stabil |
| Mehr Gesundheit 1000 / 2000 (G1000 / G2000) | + | stabil |
| S+, SOS.stationär | - | - |
| (U)S+ | + | + |
| (U)TopS, (U)TopS-Med | stabil | + |
| Mehr Zahnvorsorge (ZAHNV) | + | stabil |
Pflegeergänzung
| Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen) | Erwachsene | Kinder / Jugendliche |
|---|---|---|
| Deutsche-Förder-Pflege (DFPV) | + | + |
| Pflege 100 (PM100), Pflege100D (PMD100) | stabil | + |
Kooperationstarife
| Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen) | Erwachsene | Kinder / Jugendliche |
|---|---|---|
| DBKKNV, GKKNV | + | stabil |
Bestandstarife Bisex
Vollversicherung Beihilfe-Tarife
| Bestandstarife Bisex | Männer | Frauen | Kinder/Jugendliche |
|---|---|---|---|
| VB110 E/K, VB120, VB130, VB150, VB1Z | stabil | + | stabil |
| VB210 E/K, VB220, VB230, VB250, VB2Z | stabil | + | stabil |
| VB310 E/K, VB320, VB330, VB350, VB3Z | stabil | stabil | + |
| (B)VB120, (B)VB130, (B)VB1Z, (B)VBA120, (B)VBA130, (B)VBA1Z | stabil | + | stabil |
| (B)VB220, (B)VB230, (B)VB2Z, (B)VBA220, (B)VBA230, (B)VBA2Z | stabil | + | stabil |
| (B)VB320, (B)VB330, (B)VB3Z, (B)VBA320, (B)VBA330, (B)VBA3Z | stabil | stabil | + |
| VA | + | stabil | +/- |
| (B)VA | +/- | stabil | + |
| VS1 | +/- | +/- | +/- |
| (B)VS1 | -+ | +/- | +/- |
| VS2 | - | - | + |
| (B)VS2 | + | +/- | + |
| VS3, (B)VS3 | stabil | stabil | + |
| VD, (B)VD | + | + | + |
| VZ | + | + | stabil |
| VEN, (B)VEN | stabil | + | stabil |
| WS3 | stabil | stabil | + |
Tarife für Selbstständige / Angestellte
| Bestandstarife Bisex | Männer | Frauen | Kinder / Jugendliche |
|---|---|---|---|
| easyflex comfort1/2, comfort1+/2+ | + | stabil | stabil |
| easyflex clinic1/2, clinic1+/2+ | + | stabil | stabil |
| easyflex dent1/2, dent1+/2+ | + | stabil | + |
| easyflex start1/2, start1+/2+ | + | stabil | + |
| VC2, VC2D, VC2E, VC2F | + | stabil | stabil |
| VC2P, (B)VC2P | + | + | stabil |
| VC3, VC3D, VC3E, VC3F | + | stabil | + |
| VC3P, (B)VC3P | + | + | stabil |
| VCH2A, VHC2C, VCH2D, VCH2E, VCH2F, VCH2P | + | +/- | + |
| (B)VCH2A | + | stabil | + |
| VCH3A, (B)VCH3A, VCH3P | + | stabil | + |
| VCH3C, VCH3D, VCH3E, VCH3F | stabil | + | + |
| VCN2C, VCN2D, VCN2E, VCN2F | + | stabil | stabil |
| VCN2P, (B)VCN2P | + | + | stabil |
| VCNW, (B)VCNW | + | + | stabil |
| VA01, VA02, VA03, VA04 | stabil | + | + |
| VA05 | + | + | + |
| VA70, VA80, VA100, (B)VA100 | + | + | + |
| VS100, (B)VS100, VS200, (B)VS200, VS300, (B)VS300 | stabil | stabil | + |
| VD, (B)VD | + | + | + |
| VD80 | stabil | stabil | + |
| KKA1, KKA2, KKA3 | + | + | + |
| NGA, NGM | + | stabil | + |
| NGB | +/- | +/- | + |
| NGS, NST00 | stabil | stabil | + |
| NST | - | - | + |
| WS3 | stabil | stabil | + |
Tarife für Ärzte / Zahnärzte
| Bestandstarife Bisex | Männer | Frauen | Kinder / Jugendliche |
|---|---|---|---|
| VHV1A, VHV1B, VHV1D | + | stabil | + |
| VHV1C, VHV1E | + | stabil | +/- |
| (B)VHV1 / (B)VHV1A | + | stabil | + |
| VHV2A, VHV2B, VHV2C, VHV2D | + | + | + |
| VHV2E | +/- | + | +/- |
| (B)VHV2 / (B)VHV2A | stabil | + | + |
| VHV3A, VHV3B, VHV3C, VHV3D, VHV3E | + | +/- | + |
| (B)VHV3 / (B)VHV3A | stabil | + | + |
| VHZ1, VHZ2 | stabil | stabil | + |
| VZK1A, VZK1B, VZK1C, VZK1D | + | stabil | + |
| VZK1E | + | stabil | |
| VZK2A, VZK2B, VZK2C, VZK2D, VZK2E | + | + | + |
| VZK3A, VZK3B, VZK3C, VZK3D, VZK3E | + | +/- | + |
| VZZ1, VZZ2 | stabil | stabil | + |
| VZN | +/- | +/- | stabil |
| (B)VZN | stabil | + | stabil |
| MA | + | stabil | + |
| MS110 | + | + | - |
| MS120, MS125, MS130, MS135, MS140, MS145, MS150 | + | +/- | - |
| MS210, MS220, MS225, MS230, MS235, MS240, MS245, MS250 | +/- | - | +/- |
| MS3 | stabil | stabil | + |
| MZ | + | + | stabil |
| VEN, (B)VEN | stabil | + | stabil |
| WS3 | stabil | stabil | + |
Ergänzungsversicherung
| Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen) | Männer | Frauen | Kinder / Jugendliche |
|---|---|---|---|
| AK | stabil | + | stabil |
| EA | stabil | stabil | + |
| VG | stabil | stabil | +/- |
| S, SW | +/- | stabil | - |
| (U)S | + | stabil | + |
| VS100 / (U)VS100, VS101 / (U)VS101 | stabil | stabil | + |
| VS200 / (U)VS200, VS201 / (U)VS201 | stabil | stabil | + |
| ES00 / (U)ES00, ES01, ESA00, ESA01 | stabil | stabil | + |
| ESZ | - | - | - |
| KH, KHG | - | - | +/- |
| KHA | +/- | - | +/- |
Pflegeergänzung
| Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen) | Männer | Frauen | Kinder / Jugendliche |
|---|---|---|---|
| PT | +/- | +/- | stabil |
| PT1 | +/- | + | + |
| PTE | +/- | +/- | + |
Kooperationstarife
| Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen) | Männer | Frauen | Kinder / Jugendliche |
|---|---|---|---|
| BKKPT / GKKPT | +/- | + | + |
Tarife für Gruppen- / Sonderkollektive
| Bestandtarife Unisex (für Neugeschäft geschlossen) | Männer | Frauen | Kinder / Jugendliche |
|---|---|---|---|
| HS2 / HS200 | stabil | stabil | + |
| GL400 | stabil | stabil | + |
| ESC1 | stabil | stabil | +/- |
| ESC2 | stabil | stabil | + |
| BBB | + | stabil | + |
| BBBZ | - | - | +/- |
| BBC | stabil | stabil | + |
| BBS | - | stabil | + |
In der Ergänzungsversicherung sind erfreulicherweise nur einzelne Teilbereiche von Beitragsanpassungen betroffen. Insbesondere die Beiträge der bestandsstarken Zahnergänzungstarife wie z. B. Mehr Zahn (mit Ausnahme von Mehr Zahnvorsorge), ZG, ZG+, ZGU+ bleiben stabil.
Im Bereich der ambulanten Ergänzungstarife sind insbesondere die Tarife Mehr Gesundheit 1000 und 2000 von Beitragserhöhungen betroffen.
Die Beiträge wichtiger stationärer Ergänzungstarife wie TopS / TopS-Med (Ausnahme (U)TopS / (U)TopS-Med für Kinder / Jugendliche) bleiben stabil, in den Tarifen S+ und SOS.stationär sinken die Beiträge sogar.
Im Bereich der Pflegeergänzungsversicherung zeigt sich kein einheitliches Bild. Während die Beiträge der Pflegemonatsgelder Pflege100 für Erwachsene unverändert bleiben, sind in der geförderten ergänzenden Pflegeversicherung (DFPV) Beitragsanpassungen erforderlich. In weiteren Pflegetagegeld-Tarifen (PT / PT1 / PTE) sind sowohl Erhöhungen als auch Senkungen möglich.
Unverändert bleiben die Beiträge der Krankentagegeldversicherung und Beitragsentlastungskomponenten. In den Krankenhaustagegeldtarifen (Bisex) kommt es überwiegend zu Senkungen.
Auch bei der Gothaer Krankenversicherung wird es in vielen Tarifen zu einer Beitragsanpassung kommen. Nachfolgend haben wir für Sie einige Fakten zusammengestellt. Details dazu finden Sie hier.
Tarifübergreifend werden in der Krankenvollversicherung bei Kindern erforderliche Beitragsanpassungen i.d.R. ausfinanziert.
Im bestandsstarken Tarif GS wird es bei Erwachsenen keine Anpassungen geben, ggf. führt jedoch eine Veränderung im Tarifbonus zu Beitragserhöhungen.
Im Tarif MediVita kommt es grundsätzlich zu Beitragserhöhungen.
Die Bisex-Variante MediVita 250 bleibt für Männer beitragsstabil.
Trotz erforderlicher Beitragsanpassungen wird Tarif MediCompact weiterhin im Markt mit einem sehr guten Preis- / Leistungsverhältnis bestehen.
Im Bereich der Zusatzversicherungen gibt es überwiegend Positives zu berichten.
Im Tarif MediAmbulant wird der Beitrag für Kinder / Jugendliche gesenkt und bleibt bei Erwachsenen beitragsstabil.
Alle Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeld-Tarife bleiben beitragsstabil. Dies gilt auch für die bestandsstarken Tarife SE 1, SE 2, SEA 100, SEK und den Tarif MediNatura.
Die stationären Ergänzungstarife MediClinic sind erstmals – nach zuletzt Beitragssenkungen in 2022 – von Beitragserhöhungen betroffen.
Die Zahnergänzungstarife MediZ Smile werden auch nach Beitragsanpassung ihre starke Marktpositionierung behalten.
Im Bereich der Pflegeergänzungstarife ergibt sich ein uneinheitliches Bild. In den älteren Pflegetagegeld-Tarifen PT wird es keine Beitragsanpassungen geben. In der Tariflinie MediPG halten sich einzelne Beitragsanpassungen mit Senkungen in anderen Tarifen in etwa die Waage, so dass es insgesamt in den meisten Fällen zu einem Ausgleich im Gesamtbeitrag kommen wird.
Die Auslandsreisetarife AR, MediR (erste Anpassung seit Tarifeinführung in 2015) und MediTravel für 6 Wochen (letzte Beitragsanpassung 2011) sind flächendeckend von Beitragsanpassungen betroffen.
Einen Überblick über die Veränderungen in den für das Neugeschäft geschlossenen Unisex- und Bisex-Tarifen der Gothaer Krankenversicherung AG finden Sie in der nachstehenden Tabelle (alphabetische Sortierung).
Hinweis: Eine Übersicht zu den von der BAP betroffenen neugeschäftsoffenen Tarifen wurde bereits im September veröffentlicht.
Bestandtarife
| Kinder | männl. Jgd. | weibl. Jgd. | Männer | Frauen | |
|---|---|---|---|---|---|
| A1 0 - A1 2, A1 4 | x | x | |||
| A1 3 | x | x | x | ||
| A2 1 | x | x | |||
| A3 | x | x | x | x | |
| AR | x | x | x | x | x |
| AS 0/0V - AS 3/3V | x | x | x | ||
| BA (NW) 20, 35, 40, 45 | x | x | x | x | |
| BA (NW) 30 | x | x | |||
| BA (NW) 50, 20E | x | ||||
| BA 10 - 50 | x | x | x | x | |
| BA Unisex 10 - 50, 2UE | x | x | x | x | x |
| BA Unisex 20E | x | x | |||
| BE | x | x | x | x | |
| BE Unisex | x | x | x | x | x |
| BS (BKK) | x | x | |||
| BS (NW) 15 | |||||
| BS (NW) 20 - 50, 20E | x | ||||
| BS 10 - 50, 20E | x | ||||
| BS Unisex 10 - 50, 20E, 20UE | x | x | |||
| BSR (NW) 20, 25, 30, 20E | x | ||||
| BSR 10 - 50, 20E | x | ||||
| BSR Unisex 15 - 50, 20E, 2UE | x | x | |||
| BSS (AW und NW) | x | x | x | x | x |
| BWA Unisex 10B - 50B | x | x | x | x | |
| BWR Unisex 10B - 50B | x | x | |||
| BWS Unisex 10B - 50B | x | x | |||
| BWZ Unisex 10B - 50B | x | x | |||
| BZ (NW) 20 - 50, 20E | x | ||||
| BZ 10 - BZ 50, 20E | x | ||||
| BZ Unisex 10 - 50, 20E, 2UE | x | x | |||
| C | x | x | |||
| CH1 | x | x | |||
| D 20 | x | x | |||
| D 20E | |||||
| D 30 - D 50 | |||||
| D 80, D 90 | x | x | |||
| D SB1 - D SB3 | x | x | |||
| D SB4 | x | ||||
| E | x | x | x | x | |
| EB 50, EB 70, EB 80 | Senkung | ||||
| ES (BKK) | x | x | |||
| ES (YES) | x | x | x | x | x |
| ESA | x | x | x | x | x |
| GB 10 - GB 50 | x | ||||
| GBR 10 - GBR 50 | x | ||||
| GGS | x | x | x | x | |
| GS 0/0V - GS 3/3V | x | x | x | ||
| GS 4/4V | x | x | |||
| i 00 | x | x | |||
| i 01 | x | x | |||
| KENS1 | x | x | x | x | |
| KENS2 | x | x | x | x | |
| KENÜ | x | x | x | x | |
| KG /V | x | x | x | x | |
| KG Plus | x | x | x | x | |
| KIM | x | x | x | x | x |
| KVASZ 0 | x | x | x | x | |
| KVASZ 3 | x | x | x | x | x |
| KVASZ 6 | x | ||||
| KVNS1, KVNS2 | x | x | |||
| MA % (NW) 20 | x | x | x | x | |
| MA % (NW) 20E | |||||
| MA % (NW) 30 | x | ||||
| MA % (NW) 40 | x | x | x | ||
| MA % (NW) 45 | x | ||||
| MA % 20 | x | x | x | x | |
| MA % 30 | x | x | x | ||
| MA % 35, 40, 45 | x | x | |||
| MA % 50, 20E | x | ||||
| MA1 0 - MA1 3 | x | x | x | x | |
| MA1 0 (NW) - MA1 3 (NW) | x | x | x | x | |
| MA2 0 - MA2 2 | x | ||||
| MA2 3 | x | x | |||
| MAX 1 (AW, NW und Unisex) | x | x | x | x | x |
| MAX 2 (AW, NW) | x | x | Senkung | x | x |
| MAX 2 (Unisex) | x | x | x | x | x |
| MAX Plus | x | x | |||
| MediAktiv | x | x | |||
| MediAmbulant (Bisex, Unisex) | Senkung | Senkung | Senkung | ||
| MediClinic | Senkung | Senkung | Senkung | x | |
| MediClinic 1 Unisex | Senkung | Senkung | Senkung | x | x |
| MediClinic 2 Unisex | Senkung | Senkung | Senkung | x | x |
| MediClinic Plus | Senkung | Senkung | Senkung | x | x |
| MediClinic Premium | Senkung | Senkung | Senkung | x | x |
| MediClinic S Premium | x | x | |||
| MediComfort (AW, NW und Unisex) | x | x | x | ||
| MediCompact Plus (alle SB) | x | x | |||
| MediCompact Premium (alle SB) | x | x | |||
| MediDent | x | ||||
| MediGroup S 1 | x | x | |||
| MediGroup ZB | x | x | x | ||
| MediGroupZ Duo | x | x | |||
| MediHealth Prime | x | x | |||
| MediMPlus | x | x | |||
| MediPG 1 - 3 | x | x | x | x | x |
| MediPG 4 | Senkung | Senkung | |||
| MediPG EZ | Senkung | Senkung | |||
| MediProphy | x | x | x | ||
| MediR | x | x | x | x | x |
| MediStart 1 BO/1 BO V (AW, NW und Unisex) | x | x | x | x | x |
| MediStart 1/1 V (AW, NW und Unisex) | x | x | x | x | x |
| MediStart 2 BO/2 BO V (AW, NW) | x | x | x | x | |
| MediStart 2/2 V (AW, NW) | x | x | x | x | |
| MediTop 2 | x | Senkung | Senkung | x | |
| MediTravel | x | x | x | x | x |
| MediVita 250 (AW und NW) | x | x | x | x | |
| MediVita 250 Unisex | x | x | x | x | x |
| MediVita 500 (AW, NW und Unisex) | x | x | |||
| MediVita Z 70 | x | x | x | x | |
| MediVita Z 70 (NW) | x | x | x | x | |
| MediVita Z 70 Unisex | x | x | x | ||
| MediVita Z 90 (AW, NW und Unisex) | x | x | x | x | x |
| MediZ Duo | x | x | |||
| MediZ Smile 75, MediGroup Z Smile 75 | x | x | x | x | x |
| MediZ Smile 85, MediGroup Z Smile 85 | x | x | x | x | x |
| MS % (NW) 20, 25, 30 | x | ||||
| MS % (NW) 20E | |||||
| MS % 15 | |||||
| MS % 20 - 35, 50, 20E | x | ||||
| MS % 40 | |||||
| MS 00 (AW und NW) | x | x | x | ||
| MS3 | x | x | x | ||
| MZ % (NW) 20, 30, 45, 20E | x | ||||
| MZ % (NW) 40 | |||||
| MZ % 20 - 50, 20E | x | ||||
| O1, O2 | x | x | |||
| O3 | x | ||||
| OPT G Unisex | x | x | x | x | x |
| P1 | x | x | |||
| P3 (AW und Unisex) | x | x | x | x | x |
| PSKV | x | x | x | x | x |
| PT (5 DM Tagegeld) | x | x | |||
| PTG | x | x | x | x | |
| PTG (Unisex) | x | x | x | ||
| PTG 2 (AW und Unisex) | x | x | x | ||
| PTG 3 (AW und Unisex) | x | x | |||
| S1 | x | x | x | x | |
| S2 | x | x | x | x | |
| S3 | x | x | x | ||
| SE A% | |||||
| WD 1, WD 2 | x | x | x | ||
| X1 % 20, 30 - 50 | x | ||||
| X1 % 20E | |||||
| X1 100 | x | x | |||
| X2 % 15, 25 - 50, 20E | x | ||||
| X2 % 20 | x | x | x | ||
| X2 100 | x | x | |||
| X3 % 20, 30 - 50 | x | ||||
| X3 % 20E | |||||
| X3 100 | x | x | |||
| X3 R100 | x | x | |||
| Z 100/75 und Z 100/60 | x | ||||
| Z1 | x | x | x | ||
| Z20/15, Z40/30, Z80/60Z3 | x | ||||
| Z3 | x | x | x | x | |
| ZEG | x | x | x | ||
| ZES 35 | x | x | x | x | x |
| ZS | Senkung | Senkung | Senkung | x | |
| ZV1 1, ZV1 2 | x | x | x | x | x |
| ZVH (AW und NW) | x | x | x | x | x |
Beitragsanpassungen sind kein Selbstzweck – sie sichern dauerhaft das lebenslange Leistungsversprechen der privaten Krankenversicherung.
Warum kommt es zum 01.01.2027 zu einer Beitragsanpassung?
Damit das lebenslange Leistungsversprechen der PKV verlässlich eingehalten werden kann, müssen Beiträge und Leistungen dauerhaft im Gleichgewicht sein.
Gesetzlich ist vorgeschrieben, jährlich die kalkulierten mit den erforderlichen Leistungen zu vergleichen.
Weichen diese Werte über einen gesetzlich definierten Schwellenwert hinaus voneinander ab (dem so genannten “Auslösenden Faktor”), wird eine Beitragsüberprüfung und ggf. infolgedessen auch eine Beitragsanpassung notwendig.
Was sind die wichtigsten Ursachen für die gestiegenen Leistungsausgaben?
Die wesentlichen beitragstreibenden Faktoren sind:
Medizinischer Fortschritt
→ bessere, aber oft kostenintensivere Diagnose- und Therapieverfahren
Steigende Lebenserwartung
→ Leistungen werden länger und häufiger in Anspruch genommen
Preissteigerungen im Gesundheitswesen
→ besonders bei Krankenhausleistungen und Medikamenten
Verändertes Gesundheitsverhalten
→ höheres Anspruchsniveau, schnellere Inanspruchnahme moderner Medizin
Besonders stark gestiegen sind die Ausgaben in der ambulanten Versorgung (Arzt, Medikamente, Heilmittel) sowie bei Krankenhausleistungen.
Gibt es ein konkretes Beispiel für Kostensteigerungen?
Die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen steigen kontinuierlich. Das hat vor allem mit den steigenden Kosten der Krankenhäuser für Personal, Energie usw. zu tun.
Neben den Kosten steigen parallel allerdings auch die Fallzahlen.
Die durchschnittlichen Kosten je Krankenhausaufenthalt steigen 2026 um +7,1 % und gleichzeitig die Anzahl der stationären Behandlungen um + 2,4 %.
Warum gibt es keine dauerhaft stabilen Beiträge?
Die zentralen Einflussfaktoren sind der medizinische Fortschritt, die Lebenserwartung, die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und ein gestiegenes Gesundheitsbewusstsein. Bei diesen vier Faktoren handelt es sich um Größen, die für die Zukunft nicht vorhersehbar sind und daher auch nicht im Vorhinein einkalkuliert werden dürfen.
Daneben ist es gesetzlich nicht zulässig, diese Entwicklungen im Voraus einzupreisen.
Erst dann, wenn sich Veränderungen konkret in den Daten, die wir für die Beitragsberechnung zu Grunde legen, zeigen, müssen wir diese berücksichtigen und an die Kunden über eine Anpassung des Beitrags weitergeben.
Das gilt für PKV und GKV gleichermaßen.
Wichtig:
Einmalige Effekte bzw. Sondereinflüsse (z. B. durch die Corona-Pandemie) werden nicht kalkulatorisch verstetigt, da sie nicht dauerhaft erwartet werden.
Welche Rolle spielen die Rechnungsgrundlagen?
Bei einer Beitragsanpassung werden alle relevanten Kalkulationsgrundlagen aktualisiert, z. B.:
Der Rechnungszins beeinflusst die Verzinsung der Alterungsrückstellungen. Diese werden gebildet, damit die Beiträge nicht allein aufgrund des Älterwerdens steigen.
Wie wirken sich Zinswende und Inflation auf die PKV aus?
Zinsen:
Die Niedrigzinsphase (2017–2022) belastete die PKV-Kalkulation und führte zu höheren Mehrbeiträgen.
Seit der Zinswende (ab 2022) steigen die Kapitalanlageerträge wieder.
Höhere Zinsen führen zeitverzögert zu Entlastungen bei Beitragsanpassungen
Inflation:
Medizinische Inflation: starker, direkter Einfluss (z. B. neue Therapien)
Wirtschaftliche Inflation: wirkt verzögert, z. B. über Hilfsmittel, Sachkosten, Kosten der Leistungserbringer
Welchen Einfluss hat das Storno (Kündigungen)?
Bei der Kalkulation ist ein bestimmtes Kündigungsverhalten einkalkuliert.
Kündigungen führen zu einer „Vererbung“ von Alterungsrückstellungen und wirken beitragsdämpfend.
Sinkt das Storno, entfällt dieser dämpfende Effekt teilweise.
Aktuell ist der Einfluss auf den Beitrag gering, da das veränderte Storno bereits berücksichtigt wird.
Welche Sterbetafel wird verwendet?
PKV-Sterbetafel 2027
Gilt für Neu- und Bestandskunden
Nur geringe Abweichungen zur bisherigen Tabelle
Für die Beitragsanpassung zum 01.01.2027 wird die PKV-Sterbetafel 2027 zugrunde gelegt. Die Sterbewahrscheinlichkeiten haben sich allerdings kaum geändert und wirken sich kaum aus.
Warum wird der Selbstbehalt (SB) bei der Barmenia Krankenversicherung AG angepasst?
Durch die allgemeine Inflation und steigende Gesundheitskosten verliert der ursprüngliche Wert des Selbstbehalts im Laufe der Zeit an Kaufkraft. Um diese Entwertung auszugleichen, kann der Selbstbehalt im Rahmen einer Beitragsanpassung erhöht werden.
Dies sorgt für eine ausgewogenere Verteilung zwischen Beiträgen und Selbstbeteiligungen, sodass der Kostendruck nicht nur auf den monatlichen Beiträgen lastet.
Der Selbstbehalt ist – anders als Beiträge - steuerlich nicht abzugsfähig und auch nicht arbeitgeberzuschussfähig!
Selbstbehalte sind attraktiv für Selbstständige und Freiberufler, denn sie erhalten keinen AG-Zuschuss und können mit einem Selbstbehalt ihre monatlichen Kosten effektiv senken!
In den letzten Jahren wurden bei der Barmenia Krankenversicherung AG die meisten Selbstbehalte bereits angepasst. Zum 01.01.2027 werden nur noch die SBs in einigen wenigen Tarifen für Kinder und Jugendliche an die anderen Beobachtungseinheiten angeglichen.
Wer ist von Selbstbehalt-Erhöhungen betroffen?
Warum steigen auch die Beiträge in der Pflegepflichtversicherung?
Die ursprünglich vorgesehene Beitragsanpassung aufgrund gestiegener Leistungsausgaben zum 01.01.2027 wird wegen der anstehenden Pflegereform (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) zunächst ausgesetzt.
Der Beitrag zur PPV steigt dennoch aufgrund der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Für Versicherte, deren Beitrag bereits auf den jeweiligen Höchstbeitrag begrenzt ist, führt dies zu einer entsprechenden Anpassung des Beitrags.
Was sind die Gründe für Anpassungen in der Pflegeergänzungsversicherung?
Durch die Pflegereformen der letzten Jahre ist die Zahl der Pflegebedürftigen stark gestiegen.
Leistungen werden früher und länger bezogen.
Pflegebedürftige, die Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten :
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Sozialpolitik-aktuell.de
Seit In-Kraft-Treten des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) in 2017 ist ein kontinuierlicher Anstieg der Pflegehäufigkeiten zu verzeichnen, vor allem bei der häuslichen Pflege, die ja durch das PSG II ausdrücklich gestärkt werden sollte. Die vereinbarten Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sind daher häufiger zu erbringen als bisher einkalkuliert, was dann zu einem höheren Beitrag führt.
Was tun die beiden Risikoträger zur Begrenzung der Beitragserhöhungen?
Zum 01.01.2027 werden wieder erhebliche Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) eingesetzt, um Beitragserhöhungen dauerhaft oder temporär zu begrenzen oder abmildern.
Was ist eine „dauerhafte Beitragslimitierung“?
Dauerhafte Limitierungen finanzieren Beitragsnachlässe, die von vornherein bis zum Ende der Versicherungszeit, also quasi lebenslang zugesagt werden; sie sind daher enorm kapitalintensiv: Es werden ca. 200 bis 250 Euro Kapital pro 1 Euro lebenslangen Nachlass eingesetzt. Aber die Mittel sind begrenzt und Überschüsse müssen verantwortungsvoll und im Sinne aller Versicherten eingesetzt werden.
Was ist ein temporärer Bonus bzw. ein Tarifbonus ?
Auf die Dauer von zunächst einem Jahr befristete Beitragsnachlässe:
Entfallen immer bei Tarifwechsel, auch bei Anwartschaftsversicherung oder Ruhensvereinbarung (im gleichen Tarif)
Wer prüft die Beitragsanpassung?
Jedes Krankenversicherungsunternehmen hat einen Verantwortlichen Aktuar zu bestellen, der die Beitragsberechnungen verantwortet. Der Verantwortliche Aktuar muss zunächst sicherstellen, dass die Beiträge ausreichend hoch, aber auch angemessen festlegt sind. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein unabhängiger mathematischer Treuhänder zusätzlich diese Festlegungen der Rechnungsgrundlagen fachlich prüft. Hierzu müssen ihm alle Daten, Berechnungen und Herleitungen detailliert vorgelegt werden. Erst dann, wenn der Treuhänder den Kalkulationen zugestimmt hat, kann die Beitragsanpassung für den versicherten Bestand in Kraft treten.
Wie informieren die Risikoträger die Kunden?
Sowohl die Barmenia als auch die Gothaer Krankenversicherung stellen ihren Versicherten individuell auf die jeweilige Vertragssituation abgestimmte Unterlagen zur Verfügung. Dazu gehören persönliche Anschreiben, die Beitragsänderungen darstellen und über QR-Codes auf weiterführende Informationen verweisen. Ergänzend werden Beitragsnachträge beziehungsweise Nachtragsversicherungsscheine bereitgestellt. Um das Verständnis für die Beitragsentwicklung zu fördern und auch die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, erhalten Kundinnen und Kunden außerdem Informationen zu den maßgeblichen Gründen der Beitragsanpassung. Hierzu zählen beispielsweise die auslösenden Faktoren und weitere tarifbezogene Erläuterungen.
Für Versicherte ab dem 55. Lebensjahr werden zudem mögliche Tarifalternativen aufgezeigt, sofern gesetzliche Vorgaben oder die individuelle Vertragssituation dies vorsehen. Darüber hinaus erhalten alle angeschriebenen Versicherten die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu ihren Rechten und Optionen, beispielsweise zum Tarifwechsel, zu Prämien- und Bedingungsanpassungen oder zu Kündigungsmöglichkeiten.
Welche langfristig stabilisierenden Elemente gibt es?
Alterungsrückstellungen
Durch die Bildung der Alterungsrückstellung sorgt jede Tarifgemeinschaft bereits in jungen Jahren für die mit zunehmendem Alter steigenden Gesundheitskosten vor. Die Alterungsrückstellung bewirkt, dass das Älterwerden und die damit verbundenen höheren Kosten für sich allein genommen nicht zu höheren Beiträgen führen.
Gesetzlicher Zuschlag (10%)
Für die Vollversicherung wird ein Zuschlag von 10 % zum eigentlichen Beitrag erhoben. Der GZ ist von Erwachsenen bis zum 60. Lebensjahr zu zahlen. Die Mittel werden verzinslich angesammelt und dienen ab dem Alter 65 ausschließlich zur Finanzierung von notwendigen Beitragsanpassungen.
Altersnachlass
Der Versicherte sammelt im Laufe seiner Mitgliedschaft Kapital im so genannten "Altersnachlass" an. Dieser "Topf" Altersnachlass wird aus Zinsüberschüssen gebildet. Ab dem 65. Lebensjahr wird dieser ebenfalls zur Finanzierung von Beitragserhöhungen verwendet.
Einsatz von RfB-Mitteln
Wie in den Vorjahren werden notwendige Anpassungen durch den Einsatz von Überschüssen gemildert. Dazu werden bei beiden Risikoträgern erhebliche Beträge aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (RfB) entnommen.
Beitragsentlastungstarife
Beitragsanpassungen werden auch zukünftig nicht zu vermeiden sein. Mit einer Beitragsentlastungskomponenten BE haben Versicherte die Möglichkeit, auf die Höhe ihrer Beiträge im Alter Einfluss zu nehmen.