Gesundheitsreform 2026

Selbstbestimmt in die Zukunft

Steigende Ausgaben im Gesundheitswesen und die finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung führen zu anhaltenden Reformdiskussionen. Für viele Versicherte bedeutet das vor allem eines: Die Rahmenbedingungen ihrer Gesundheitsversorgung können sich verändern.

Welche Änderungen spüren GKV-Versicherte am stärksten?

GKV-Versicherte werden die Reform vor allem durch höhere Eigenbeteiligungen und Leistungsreduzierungen bemerken. Ab 2027 steigen unter anderem die gesetzlichen Zuzahlungen für Medikamente von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Auch bei Physiotherapie, Ergotherapie und häuslicher Krankenpflege erhöht sich die Zuzahlung pro Verordnung von 10 auf 15 Euro. Gleichzeitig sinken die Zuschüsse beim Zahnersatz, wodurch die Eigenanteile deutlich steigen können.

Wie stark steigen die Zuzahlungen für Medikamente und Therapien?

Die Reform sieht spürbare Erhöhungen der gesetzlichen Zuzahlungen vor:

  • Medikamente: künftig 7,50 bis 15 Euro statt bisher 5 bis 10 Euro
  • Physiotherapie, Ergotherapie und häusliche Krankenpflege: künftig 15 Euro statt bisher 10 Euro je Verordnung

Besonders Versicherte mit chronischen Erkrankungen oder regelmäßigen Behandlungen werden die zusätzlichen Kosten im Alltag deutlich bemerken.

Was ändert sich beim Zahnersatz?

Ab 2027 werden die gesetzlichen Festzuschüsse für Zahnersatz um jeweils 10 Prozentpunkte reduziert.

Beispiele:

  • Ohne Bonusheft: Zuschuss sinkt von 60 % auf 50 %
  • Mit 5 Jahren Bonusheft: von 70 % auf 60 %
  • Mit 10 Jahren Bonusheft: von 75 % auf 65 %

Dadurch steigt der Eigenanteil bei Kronen, Brücken oder Prothesen unabhängig davon, wie regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen wurden.

Welche Chancen ergeben sich für die Beratung von Zahnzusatzversicherungen?

Durch die Senkung der Festzuschüsse entstehen größere Versorgungslücken. Ein Kunde, der bisher bei einer Zahnersatzmaßnahme einen Zuschuss von 60 % erhalten hat, bekommt künftig nur noch 50 %. Die Differenz muss selbst getragen werden, sofern keine Zahnzusatzversicherung besteht. Dadurch gewinnt die Absicherung von Zahnersatzkosten deutlich an Bedeutung.

Werden Homöopathie und alternative Heilmethoden weiterhin von der GKV übernommen?

Nein. Ab 2027 sollen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Für Kunden mit Interesse an alternativen Heilmethoden können leistungsstarke Krankenzusatztarife daher künftig noch wichtiger werden.

Welche Konsequenzen hat die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Neben den üblichen jährlichen Anpassungen sollen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2027 zusätzlich um 3.600 Euro pro Jahr angehoben werden.

Dies hat mehrere Auswirkungen:

  • Gutverdienende GKV-Mitglieder zahlen auf einen größeren Teil ihres Einkommens Beiträge.
  • Der Zugang zur PKV wird schwieriger, da ein höheres Einkommen erforderlich ist.
  • Bereits privat Versicherte profitieren von einem höheren maximalen Arbeitgeberzuschuss.

Für wechselinteressierte Kunden kann eine frühzeitige Prüfung der PKV daher sinnvoll sein.

Größe2026Prognose 2027
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV69.750 € p.a.ca. 76.500 € p.a.
Monatliche BBG5.812,50 €ca. 6.375 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)77.400 € p.a. ca. 84.600 € p.a.
Monatliche JAEG6.450 €ca. 7.050 €

Welche Vorteile haben bereits privat versicherte Kunden?

Bereits privat versicherte Arbeitnehmer profitieren von der geplanten Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Da der Arbeitgeberzuschuss an diese Grenze gekoppelt ist, steigt auch der maximale Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung.

Arbeitgeberzuschuss2026Prognose 2027
(Werte noch unverbindlich)
Differenz
PKV508,59 €557,81 €+49,22 €
PPV104,63 €114,73 €+10,10 €

Was ändert sich bei der Familienversicherung?

Ab 2028 soll die bislang beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern eingeschränkt werden. Geplant ist ein Beitrag in Höhe von 2,5 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Hauptversicherten.

Dadurch können Familien erstmals zusätzliche Kosten für bisher kostenfrei mitversicherte Partner entstehen.

Wer ist von der neuen Regelung zur Familienversicherung ausgenommen?

Nach aktuellem Stand gelten Ausnahmen unter anderem für:

  • Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
  • Kinder
  • pflegende Angehörige
  • Personen oberhalb der Regelaltersgrenze

Welche Beratungsansätze ergeben sich bei der Familienversicherung?

Die Neuregelung kann insbesondere Einverdiener-Familien finanziell belasten. Für Vermittler ergeben sich dadurch neue Beratungsansätze, beispielsweise durch einen Vergleich verschiedener GKV-Angebote oder die Prüfung alternativer Absicherungskonzepte innerhalb der PKV.

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