VEMA-Aktion

Kfz-Umdeckeraktion mit 5 % unter dem Tarif der Vorversicherung

In dieser Kfz-Wechselsaison haben die VEMA-Maklerinnen und -Makler mit der Umdeckungsaktion der Gothaer eine exzellente Möglichkeit, Kfz-Kundinnen und Kunden noch spätestens bis zur Hauptfälligkeit am 01.04.2024 ein besonders attraktives Angebot zu machen. Was verbirgt sich dahinter?

Welchen Vorteil haben die Kundinnen und Kunden?

Die Kfz-Umdeckungsaktion ermöglicht den Maklerinnen und Maklern, den Beitrag der Vorversicherung um fünf Prozent zu unterschreiten. Der Beitrag berechnet sich nach dem hervorragenden Gothaer AutoMobil-Tarif inklusive Top-Schutz. Für die Tarifierung sind alle tarifierungsrelevanten Merkmale zu berücksichtigen. Den reduzierten Beitrag ermitteln VEMA-Maklerinnen und -Makler automatisch über die Berechnungssoftware NAFI.

Die Vermittlerin oder der Vermittler kann seiner Kundin oder seinem Kunden also bei einem Wechsel einen Beitrag anbieten, der unter dem Niveau der Vorversicherung liegt. Ergänzend bietet die Gothaer den VEMA-Maklerinnen und -Makler sowie deren Kundschaft während der Aktion eine Besserstellungsklausel: Soweit im Rahmen der unmittelbaren Vorversicherung bessere Versicherungsleistungen im Schadenfall vorgesehen waren – etwa in Bezug auf besondere Ein- und Ausschlüsse oder die Höhe einzelner Leistungsgrenzen – profitieren die Kundinnen und Kunden der VEMA-Vermittlerinnen und -Vermittler im Schadenfall von den besseren Leistungen. Den entsprechenden Nachweis muss die VEMA-Maklerin oder der -Makler im Einzelfall vorlegen.

Was sind die Voraussetzungen?

Damit die Kundinnen und Kunden die Vorteile der Kfz-Umdeckungsaktion nutzen können, müssen die VEMA-Maklerinnen und -Makler die Beitragsberechnung ebenso wie die Antragserzeugung über die Berechnungssoftware NAFI vornehmen. Antrag und Deckungsnote müssen sie vollständig ausgefüllt einreichen, sodass die Gothaer sie verarbeiten kann. Insbesondere sind alle Kunden- und Fahrzeugdaten sowie alle tarifierungsrelevanten Merkmale nach aktuellem Stand anzugeben. Dazu gehören neben dem aktuellen Kilometerstand und den Angaben zum Vorversicherer die Informationen zum bisherigen Schadenverlauf und der SF-Klasse. Damit die Gothaer den Rabatt von fünf Prozent gewährt, muss der Versicherungsschutz dem der Vorversicherung entsprechen, zusätzlich gilt es mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme über 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (maximal 15 Mio. Euro je geschädigte Person) und zusätzlich mindestens eine Fahrzeugteil- oder Fahrzeugvollversicherung mit Top-Schutz abzuschließen.

Diese weiteren Merkmale müssen erfüllt sein:

  • es handelt sich um eine Kfz-Versicherung für ein überwiegend privat genutztes Fahrzeug (WKZ 003, 112, 127 und 541)
  • zur Vorversicherung wurden seit dem 01.01.2021 höchstens ein Schaden in der Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung gemeldet,
  • die Vorversicherung ist bei Vertragsende mindestens in SF 1 eingestuft,
  • die Vorversicherung ist nach Art und Umfang vergleichbar mit der bei der Gothaer beantragten Versicherung,
  • die Vorversicherung bestand nicht bei einem Direktversicherer, einem Versicherer der HUK-Coburg-Versicherungsgruppe, der DEVK-Versicherungsgruppe, der AXA-Versicherungsgruppe, der Kravag-Versicherungsgruppe, der Janitos oder der Gothaer, und
  • die Umdeckung erfolgt zur Hauptfälligkeit des Vorvertrages ohne Änderung des versicherten Fahrzeugs.

In Ausnahmefällen kann der Transfer-Tarif Kfz nicht genutzt werden, so etwa für Exoten, Vielfahrerinnen und Vielfahrer (jährliche Fahrleistung 30.000 km oder mehr) und Fahranfängerinnen und Fahranfänger. Grundsätzlich werden von der Gothaer keine SF-Sondereinstufungen übernommen.

Die Gothaer überprüft stichprobenartig, ob die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Ist das nicht der Fall, kann sie Anträge ablehnen oder betroffene Verträge zur nächsten Hauptfälligkeit zu kündigen.

Die wichtigsten Infos kurz und knapp zusammengefasst, finden Sie auch im VEMA-Newsletter vom 17.10.23.

Weitere Informationen zu dieser Aktion finden Sie hier im VEMA-Extranet.

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