Mit dem Elektronik Schutz können Sie Ihren Kunden ein "Vollkaskoangebot" für ihre Elektronik-, Elektro- und Gasgeräte" anbieten.
Das gilt für Haushaltsgeräte (z.B. Waschmaschine, Kühlschrank, elektrischer Rasenmäher), Geräte der Informations- und Unterhaltungs- sowie der Kommunikationselektronik (z.B. Laptop, Heimkinoanlagen, Smartphone).
Was ist abgedeckt?
Unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen der Geräte durch:
- Bedienungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom, Überspannung und Induktion
- Bodenstürze und Bruchschäden
- Feuchtigkeits- und Flüssigkeitsschäden
- Konstruktions- oder Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Garantie
Es gilt eine feste Entschädigungsgrenze in Höhe von 10.000 Euro. Eine aufwendige Wertermittlung ist nicht erforderlich.
Ersetzt werden bei Totalschäden der Neuwert (im Jahr nach der Anschaffung) bzw. der Zeitwert von:
- 90 % des Neuwerts im 2. Jahr nach der Anschaffung bis
- 10 % des Neuwerts im 10. Jahr nach der Anschaffung
Ab dem 11. Jahr nach der Anschaffung besteht kein Versicherungsschutz mehr.
Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten für die Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit, höchstens jedoch der Zeitwert, ersetzt.
Selbstbeteiligung
Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % vom entschädigungspflichtigen Betrag, mind. 50 Euro je Versicherungsfall.
Hinweis
Der ElektronikSchutz kann zu allen Produktlinien dazu gewählt werden. Die Volltextklausel finden Sie in den Kundeninfos im Download-Angebot zu den neuen Druckstücken - hier Teil C - Besondere Bedingungen.