bAV-Rechtswissen

„Vor der Police steht immer ein Versprechen“

Wer zur bAV berät, landet schnell auf dem Gebiet von Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht. Andreas Tennhardt, Rentenberater und bAV-Rechtsexperte, gibt Orientierungshilfe auf diesem Terrain.

Warum ist die bAV überhaupt ein rechtliches Thema und nicht einfach nur ein Versicherungsprodukt?

Die bAV hat sich in den letzten Jahren zu einem Versicherungsprodukt entwickelt, ist aber ursprünglich ein rein arbeitsrechtliches Thema. Vor der Police steht immer ein Versprechen des Arbeitgebers. Das Arbeitsrecht spricht von einer Zusage. Deshalb haftet der Arbeitgeber auch immer, unabhängig von der Police. Und läuft der Arbeitgeber in eine Haftung, dann bei entsprechender Kombination höchstwahrscheinlich auch der Makler. Deswegen ist es wichtig, ordentlich zu beraten und vor allem auch zu dokumentieren. Eine bAV kann 40 Jahre bestehen. Wenn sich zum Rentenbeginn jemand meldet und sagt, ihr habt damals einen Fehler gemacht, muss die Implemetierung und Beratung rückwirkend nachvollziehbar sein. BAV-Beratung geht folglich nicht ohne ein gewisses Rechtswissen – aus purem Selbstschutz.

Was ist die wichtigste Grundregel für Maklerinnen und Makler?

Wichtig ist erstmal zu wissen: Die bAV ist nicht gesetzlich verpflichtend. Das Gesetz sagt nicht, dass man eine bAV anbieten muss, sondern nur, wie man sie implementieren und durchführen muss. Der Makler sollte die Durchführungswege der bAV kennen und für jeden davon die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Also wie viel ein Arbeitnehmer einzahlen darf oder wann besteuert wird. Gleiches gilt fürs Sozialversicherungsrecht.

Maklerinnen und Makler dürfen explizit keine Rechtsberatung machen. Wo hört denn Versicherungsberatung auf und wo fängt Rechtsberatung an?

Ein guter Makler berät ganzheitlich das Versorgungskonzept anhand des Produktes. Dafür muss er beispielsweise die steuerlichen Vorteile der Direktversicherung skizzieren können. Bei dieser wichtigen Nebenberatung bewegt er sich bereits in einer zulässigen Rechtsberatung. Aber alle rechtlichen Fragen, für die das Produkt nicht mehr die Lösung ist, oder, die individuell und ohne Produktzusammenhang beantwortet werden, gehen über den rechtlich zulässigen Kompetenzbereich des Maklers hinaus.

Wenn mein Kunde noch keine bAV anbietet und von einem Mitarbeitenden darauf angesprochen wird – kann ich das als Vertriebshebel nutzen?

Unbedingt. Es lohnt sich auch für den Arbeitgeber, offensiv mit dem Thema umzugehen. Wenn er eine bAV einführt, sollte er sie direkt einheitlich aufsetzen und darüber sprechen. In meiner Beratung erlebe ich oft, dass Unternehmen 50 Angestellte mit einer bAV bei einer Vielzahl von Versicherern haben. Das muss der Arbeitgeber im Ergebnis verwalten können und ließe sich mit einem offensiven Konzept vermeiden. Die bAV ist eines der Top-3-Benefits für Fachkräfte in Deutschland und sollte in der Beratungspraxis offensiv genauso behandelt werden.

Welche rechtlichen Fallstricke werden Maklerinnen und Maklern in der bAV-Beratung besonders häufig zum Verhängnis?

Oft sehen Maklerinnen und Makler nur die Police und nicht die gesamte Zusage, beispielsweise, dass die bAV-Direktversicherung im Zweifel nur ein Teil ist. Das kann zum Problem werden, wenn ein Mitarbeiter den Job wechselt und gesetzlich die gesamte bAV-Zusage mitnimmt. In diesem Fall übernimmt der neue Arbeitgeber jedoch nicht nur die „offensichtliche“ Police. Das kommt in der Beratung häufig zu kurz, ebenso wie das Thema Ausscheiden generell. Der größte Fallstrick ist aber, nicht zwischen Mitarbeiter und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) zu unterscheiden.

Was müssen Maklerinnen und Makler in der Beratung beachten, wenn vor ihnen ein GGF sitzt?

Dann bewegt man sich vorrangig im Steuerrecht. Das Arbeitsrecht muss weiterhin bekannt sein, rückt jedoch in den Hintergrund. Das macht alles komplexer. Viele Regelungen, zum Beispiel in Sachen Ausscheiden, sind anders als beim Arbeitnehmer. Bei einem GGF würde ich immer empfehlen, die bAV möglichst flexibel zu gestalten und von Beginn an Kaptial- und Rentenoptionen zu implementieren. Aber die bAV für einen GGF ist immer ein Sonderfall. Deshalb sollte man sich als Makler immer von einem Rechts- und Steuerexperten unterstützen lassen.

Den ein oder anderen Makler schüchtern diese rechtlichen Themen ein. Was sagen Sie denen?

Die bAV-Beratung ist relativ simpel, wenn strukturiert vier Felder abgesteckt werden: Welches Finanzierungsmodell soll gewählt werden? Geht es um einen Arbeitnehmer oder einen GGF? Handelt es sich um einen Standard- oder einen Sonderfall? Berate ich einen tarifgebundenen Arbeitgeber? Die Antworten darauf geben den Weg in der bAV-Beratung schon ziemlich klar vor. Außerdem geht es in der Beratung für den Makler nicht darum, Antworten zu liefern, sondern die richtigen Fragen zu stellen – und zu erkennen, wann es den Rechtsexperten braucht. Es ist außerdem immer okay, erstmal Zeit zum Recherchieren und Gedankenmachen einzufordern.

Politisch passiert rund um die Altersvorsorge gerade sehr viel. Wie stark müssen Maklerinnen und Makler diese Entwicklungen im Blick behalten?

Aus Sicht eines Versicherers ist in kaum einer anderen Sparte so viel Dynamik und Dramatik drin. Überspitzt würde ich sagen, dass jeden Monat etwa zwei richtungsweisende neue Urteile und alle zwei Jahre eine bAV-Reform dazukommen. Zusätzlich reden wir in den letzten und auch in den kommenden Monaten über die Frühstartrente, das Altersvorsorgedepot, das Auslaufen der Riester-Rente. Das sind zwar alles Themen, die die bAV nicht direkt berühren, aber es zeigt, dass die drei Schichten in Zukunft stärker ineinandergreifen werden. Das wird viel in der bAV auslösen. Da musst du dir keine Themen ausdenken, die kommen von ganz alleine.

Mehr Informationen zur bAV der BarmeniaGothaer gibt’s hier.