Bekämpfung von Geldwäsche

Informationen zum Geldwäschegesetz

Das Geldwäschegesetz (GwG) und die Richtlinien der Aufsichtsbehörde (BaFin) verpflichten die Versicherungsunternehmen dazu, sich aktiv mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu befassen. Zu diesem Zweck müssen unter anderem interne Richtlinien formuliert und die Mitarbeiter regelmäßig unterrichtet werden.


Material und Links zum Geldwäschegesetz


Das Geldwäschegesetz (GWG)

Tabelle der Risikoländer (30.03.2023) mit Identifizierung


Konzernrichtlinien Geldwäschegesetz (2021):

Deutsche Fassung

Englische Fassung

BaFin Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

Hinweis auf Verdachtsmeldung

Geldwäschebeauftragter im Gothaer Konzern

Als interner und externer Ansprechpartner bei der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen steht Herr Jürgen Georg Schmitz als Konzerngeldwäschebeauftrager im Gothaer Konzern zur Verfügung.