Bekämpfung von Geldwäsche
Das Geldwäschegesetz (GwG) und die Richtlinien der Aufsichtsbehörde (BaFin) verpflichten die Versicherungsunternehmen dazu, sich aktiv mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu befassen. Zu diesem Zweck müssen unter anderem interne Richtlinien formuliert und die Mitarbeiter regelmäßig unterrichtet werden.
Tabelle der Risikoländer (30.03.2023) mit Identifizierung
Konzernrichtlinien Geldwäschegesetz (2021):
BaFin Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
Als interner und externer Ansprechpartner bei der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen steht Herr Jürgen Georg Schmitz als Konzerngeldwäschebeauftrager im Gothaer Konzern zur Verfügung.